Löschungen (29/2006)

Die nachfolgenden Marken sind vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.
Die Löschungen wurden vom DPMA in der 29. Kalenderwoche veröffentlicht.

397 54 864

Nizzaklassen: 39, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 29 038
NanoSilan
Nizzaklassen: 01, 02
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

BPat: Taschenlampen II

32 W (pat) 91/97

Leitsatz:
Taschenlampen II

Die Beachtung des Gemeinschaftsrechts und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof hat Vorrang vor der Bindung des Patentgerichts an die einem Zurückverweisungsbeschluss des Bundesgerichtshofes zugrundeliegende Rechtsauffassung (vgl. EuGH Slg. 1974, 33 – Rheinmühlen-Düsseldorf). Dies gilt auch dann, wenn dem Zurückverweisungsbeschluss eine Vorlage des Bundesgerichtshofes an den Europäischen Gerichtshof vorausgegangen ist, sofern sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Nachhinein geändert hat oder in einem wesentlichen Punkt präzisiert worden ist.

Quelle: Bundespatentgericht

Urteil zur Taschenlampe als 3D Marke im Volltext.