Was passieren kann, wenn eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung im Widerspruchsverfahren angegriffen wird, eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung ergeht, gegen diese von beiden Parteien Beschwerde eingelegt wird und schließlich das HABM auf den Kosten sitzen bleibt, veranschaulicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtes erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T?466/04 und T?467/04.