Rufausbeutung: BGH prüft Jägermeister-Emblem auf Ferrari


Markenbusiness berichtet über die anstehende Entscheidung des BGH in Sachen Jägermeister-Mast AG gegen Ferrari.

Eigentlich soll ein Jägermeister die Verdauung befördern, doch dem Autobauer Ferrari liegt der Magenbitter derzeit schwer im Magen. Er ist sauer auf die Jägermeister, weil sie die Motorhaube eines Ferrari 456 M GTA mit einem Jägermeister-Emblem verziert und diesen als Hauptpreis in einem Preisrätsel angeboten hatten. Ferrari will erreichen, dass die roten Flitzer nicht mit anderen Kennzeichen versehen und auf diese Weise zu Werbezwecken benutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 29/03) ankündigte, wird es in der ersten Novemberhälfte eine Entscheidung zu dieser Frage geben.


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