Basketball – Markenstreit um “Sixers”

Die Basketball-Profiliga der USA, die National Basketball Association (NBA), hat im Namens-Streit mit dem deutschen Zweitligisten BSW Sixers aus Sachsen-Anhalt einem Kompromiss zugestimmt. Danach kann das Team aus Bitterfeld-Sandersdorf-Wolfen den Team-Namen “BSW Sixers” weiter führen, muss aber die beiden Sterne aus dem Vereinslogo entfernen. Die NBA hatte sich über die mögliche Verwechslung mit den “Philadelphia 76-ers”
beschwert, die im allgemeinen US-Sprachgebrauch auch “Sixers” heißen. Das Logo der BSW Sixers sollte deshalb geändert werden, sonst würde Klage erhoben.

Dr. Heralt Hug, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner von CMS Hasche Sigle, hat den Verein in dem Markenrechtsstreit beraten. “In einem außergerichtlichen Verhandlungsmarathon – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ist es schließlich gelungen, die NBA davon zu überzeugen, dass u. a. der Logobestandteil “Sixers” in Deutschland zu keiner Verwechslung mit den “Philadelphia 76ers” führt”, sagte Dr. Heralt Hug.
Eine Klage der NBA hätte beim Gang durch die Instanzen nicht nur lange gedauert sondern auch hohe finanzielle Risiken gehabt, so Heralt Hug weiter.

Mit dem gefundenen Kompromiss sind nun nicht nur Name und Logo der BSW Sixers – Basketballer gerettet, sondern es ist auch für die Zukunft sichergestellt, dass in Bezug auf die Marke der BSW Sixers Rechtssicherheit besteht.

Quelle: Pressemitteilung CMS Hasche Sigle

Unter der Registernummer 302011027984 führt das DPMA die Wortmarke “BSW Sixers“. Das passende Logo

ist unter der Registernummer 302009049432 zu finden.

Zum Vergleich noch das Logo der PHILADELPHIA 76ers.


EU-Marke 08382434.

Markenstreit um “Andechser”

Im Bräustüberl auf dem Heiligen Berg können sich die Besucher eine Andechser Frischkäsezubereitung schmecken lassen – mit Frühlingszwiebeln und Schnittlauch oder mit Radieschen. Auch in der Klostermetzgerei kann man die Zubereitung kaufen. Doch wenn es nach der Andechser Molkerei Scheitz geht, dann dürfen die Mönche dieses Produkt nicht mehr vertreiben und auch nicht mehr dafür werben. Deshalb hatte Scheitz im Mai am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt. Ein weiteres Kapitel des Andechser Markenstreits.

[…] Der Name „Andechser Molkerei“ und „Andechser“ in Verbindung mit Molkereiprodukten „steht für uns“. Wenn man „Andechser Frischkäse“ google, so erscheine nur eine Nennung des Klosters, „alle anderen Nennungen sind von Scheitz“. Die Wortmarke „Andechser“ sei für die Molkerei eingetragen.

[…] Die Molkerei Scheitz habe Glück gehabt, dass ihr einst Marken eingetragen wurden, die sie heute nicht mehr bekommen würde. Denn Geografische Bezeichnungen seien nicht schützenswert. „Warum soll es einem Kloster verwehrt sein, den Namen zu verwenden, der von ihm abgeleitet wird?“ Außerdem handelt es sich laut Würtenberger durchaus um ein Andechser Produkt, weil das Kloster produktverantwortlich sei. Laut Angaben im Internet werden die Frischkäsezubereitungen „täglich frisch in der Küche des Klosters hergestellt“.
Am Ende bekamen die Mönche Recht: Der Antrag von Scheitz wurde zurückgewiesen. Das Kloster darf seine eigene geografische Angabe verwenden.

Quelle: Merkur Online

Die angesprochenen Wortmarken “Andechser” kann ich allerdings weder im Markenregister von DPMA noch HABM entdecken. Unter den Europäischen Gemeinschaftsmarken finden sich jedoch zwei zurückgenommene Wortmarkenanmeldungen aus den Jahren 2004 und 2006.
Eine Wortmarke “Andechser Almkäse” (Registernummer 04139812) wurde von der Andechser Molkerei Scheitz GmbH 2004 als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet und vom HABM im Jahr 2006 eingetragen.

12 Freundinnen – Freundin und 11 Freundinnen haben sich vertragen

Im Markenstreit um die Bezeichnung 11 Freundinnen haben sich der Burda-Verlag und Gruner+Jahr rechtzeitig zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft der Frauen vertragen.

Es habe nun ein ‘freundliches Agreement’ gegeben, so die Anwälte. Die 11Freundinnen würden wie gewohnt weiter erscheinen. Worin die Einigung bestand, und ob G+J auf seine Markenrechte verzichtet, wollte man aber nicht bekannt geben.

Quelle: Süddeutsche

Apple – diesmal Ärger um “iCloud”

Kaum hat Apple einen neuen Service oder Markennamen angekündigt, melden sich die ersten Inhaber älterer Rechte. So auch diesmal im Fall von iCloud.

iCloud Communications klagt gegen Apple. Der in Phoenix (Arizona) ansässige Anbieter von VoIP-Diensten behauptet, dass der von Apple für seinen Onlinespeicher gewählte Name “iCloud” seine Markenrechte verletzt und Verbraucher in die Irre führt.

Quelle: ZDNet

Die ältesten Markenrechte an dem Kennzeichen hält jedoch nicht die iCloud Communications, sondern die schwedische Firma Xcerion AB, aus Linköping. Sowohl in den USA weist die Marke “ICLOUD” (Registernummer 3744821) mit dem 29. Mai 2008, als auch europaweit über die Internationale Registrierung (Registernummer 970388) mit dem 14. August 2008 für die Klassen 09 und 42 die älteste Priorität auf.

In der Vergangenheit hat Apple solche Probleme regelmäßig durch Markenkäufe gelöst.

Ungarn: Mc-Streit

McDonalds Ungarn verklagt Konkurrenten wegen Mc

Die ungarische McDonald´s Fast-Food-Kette hat den Konkurrenten McKiwan’s Szendvics, der jedoch mehr Wert auf frische Sandwiches und Baguettes als auf die pappigen Standardburger legt, verklagt, weil der es wagt, die Abkürzung „Mc“ in seinem Namen zu tragen.

Quelle:pesterlloyd.net

Mal ein anderer Hasen-Streit

Der Markenstreit um diverse Goldhasen und ähnliche oder auch nicht ähnliche Schokoladenhohlkörper beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Erfrischend ist daher, dass es auch noch andere Häschen gibt, um die es sich an Ostern zu streiten lohnt.

Wer am Ostersonntag auf eine „Crazy Bunny Party“ wollte, musste sich entscheiden. Entweder für das Weinfest in Untereisenheim (Lkr. Würzburg) oder das Geodrom in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt). An beiden Orten waren solche Partys zeit- und namensgleich angekündigt. Die Folge: Zwischen der Dromevent Unternehmergesellschaft (UG) mit Geodrom-Betreiber Detlef Ziegler und der PartyGroup GbR mit Sitz in Frankenwinheim ist ein heftiger Streit um das Namensrecht entbrannt. Nun beschäftigen sich die Rechtsanwälte mit der Frage, wo das Original und wo das Plagiat liegt.

Quelle: Mainpost.de