
Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.
R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)
markenrechtliches Sammelsurium

Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.
R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)
Sind die nachfolgenden Zeichen verwechslungsfähig ähnlich?

Über den Widerspruch der TUI Cruises GmbH auf Basis der prioritätsälteren Marke “Hideki” gegen die Unionsmarkenanmeldung “EDEK.I” der
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG muss das Europäische Markenamt EUIPO jetzt entscheiden.
Was meinen die MarkenBlog-Leser?
Die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) hat im Februar 2025 zwei Hörmarkenanmeldungen beim EUIPO eingereicht.
Quelle: EUIPO (Markennummer 019142733)
Quelle: EUIPO (Markennummer 019142794)
Erfahrungsbericht einer Markenanmelderin, die in einen Konflikt mit einem Pharmakonzern gerät. Ohne die sich gegenüber stehenden Marken zu kennen, lässt sich schwer beurteilen, ob die Verwechslungsfähigkeit der Marken gegeben ist. Aber es werden einige typische Fehler und Missverständnisse bei der Markenanmeldung und Namensfindung beschrieben.
Das Europäische Gericht hatte in der Rechtssache T?1089/23 über die Klage der RTL Group Markenverwaltungs GmbH gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO im Verfallsverfahren gegen die Wort-/Bildmarke

zu befassen. Wegen Nichtbenutzung war die Marke für diverse Waren und Dienstleistungen gelöscht worden.
Das Europäische Gericht revidierte die Entscheidung des EUIPO dahingehend, dass der Antrag auf Erklärung des Verfalls in Bezug auf alle Dienstleistungen der Klasse 35 im Sinne des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung zurückgewiesen wird, die folgender Beschreibung entsprechen: „Werbung, Marketing und Verkaufsförderung“.
Die Wortmarke “Cannafair” ist nicht schutzfähig für Dienstleistungen im Bereich der Organisation und Durchführung von Messen. Diese Auffassung vertrat das Europäische Markenamt EUIPO und wies die Markenanmeldung zurück.
Die gegen die Zurückweisung gerichtete Klage (Rechtssache
T?348/24 ) vor dem Europäischen Gericht wurde jetzt abgewiesen.
Damit bleibt der Marke der Markenschutz verwehrt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt war in der Beurteilung der Schutzfähigkeit deutlich entspannter. Unter der Registernummer
302018019706 erlangte die Wortmarke “Cannafair” Eintragung ins Markenregister für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen in den Klassen 34, 35 und 43. Unter anderem sind auch Dienstleistungen rund um Messen und Ausstellungen geschützt.
Dieses Beispiel zeigt recht eindrücklich die Veränderung der Eintragungspraxis von DPMA und EUIPO zwischen 2018 (Anmeldung DE Marke) und 2023 (Anmeldung Unionsmarke). Denn mann muss wissen, das aktuell eher das Deutsche Patent- und Markenamt als eher restriktiv bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit gilt.