Gewerbliche Schutzrechte weiterhin gefragt – Erfindergeist in Deutschland ungebrochen

Erfinder und Unternehmen vertrauen weiterhin auf die Dienstleistungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Das belegen die neu veröffentlichten Anmeldezahlen für gewerbliche Schutzrechte im Jahr 2010 beim DPMA.

„Die gewerblichen Schutzrechte sind in Deutschland weiter sehr gefragt“ sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, am Montag in München. Besonders deutlich wird das beim Geschmacksmuster. Die angemeldeten Muster stiegen von 44 714 im Jahr 2009 auf 47 188 in 2010. Mit insgesamt über 74 000 Markenanmeldungen und über 59 000 Patentanmeldungen wurde das gute Jahresergebnis von 2009 auch im letzten Jahr wieder erreicht.

„Insgesamt liegt damit bei den Erfindungen erfreulicherweise eine sehr konstante Situation vor“, hob Rudloff-Schäffer hervor. „Im internationalen Vergleich stehen deutsche Erfinder mit der Anzahl der innovativen Entwicklungen in der Spitzengruppe und in Europa hat Deutschland klar die Führung bei der Summe der angemeldeten Patente“.

Im Einzelnen:
Patente
59 245 Erfindungen wurden im Jahr 2010 zum Patent angemeldet. Dies waren 338 Anmeldungen weniger als 2009, ein geringer Rückgang um 0,6 %. 79,4 % der Anmeldungen stammen von Anmeldern, die ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben, 20,6 % von Anmeldern mit Sitz im Ausland. Damit nahm der Anteil ausländischer Anmeldungen um
0,9 % zu. Besonders viele Anmeldungen kamen dabei aus den USA (4 228; +15,9 %) und aus der Republik Korea (684; +11,2 %). Die Anmeldungen aus Japan gingen dagegen um 5,9 % auf 2 970 zurück.

32 799 Patentprüfungsverfahren wurden im Jahr 2010 abgeschlossen. In 13 718 Verfahren (41,8 %) wurden Patente erteilt. 8 430 Patentanmeldungen (25,7 %) wurden nach der Prüfung zurückgewiesen, die restlichen 32,5 % der Prüfungsverfahren wurden mangels Gebührenzahlung oder wegen Zurücknahme beendet. Insgesamt waren in Deutschland zum Jahresende 2010 knapp 526 000 Patente in Kraft.

Am innovativsten sind der Fahrzeug- und der Maschinenbau. Diese Branchen führen die Patentstatistik seit Jahren an.
Wie in den Vorjahren liegen Baden-Württemberg und Bayern im Bundesvergleich an der Spitze. Die meisten Anmeldungen stammen im Jahr 2010 erneut aus Baden-Württemberg (14 813; -4,6 %), Bayern (12 969; +2,6 %) und Nordrhein-Westfalen (7 506; +1,3 %), wobei Bayern den Abstand zu Baden-Württemberg deutlich verringern konnte.

Die Liste der 50 aktivsten Patentanmelder wird weiterhin mit großem Vorsprung von der Robert Bosch GmbH mit 3 477 Anmeldungen angeführt. Auf Platz 2 und 3 folgen die Daimler AG (1 917 Anmeldungen) und die Siemens AG (1 654 Anmeldungen).

Marken
Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 69 072 Marken angemeldet. 48 794 Marken wurden im Markenregister eingetragen, somit im Schnitt 195 Marken pro Arbeitstag. Die Zahl der Anmeldungen blieb damit im Vergleich zum Jahr 2009 (69 069) gleich, während die Eintragungen um gut 2 % zurückgingen (2009: 49 817).

Die meisten Markenanmeldungen, nämlich 14 772, stammen weiterhin aus Nordrhein-Westfalen. Am kreativsten ist Hamburg mit 198 Anmeldungen je 100 000 Einwohner.

Rund 774 000 nationale Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Geschmacksmuster

Geschmacksmuster schützen das Design von Produkten. Die Zahl der angemeldeten Muster stieg im Jahr 2010 auf 47 188. Dies bedeutet ein Plus von 5,5 % im Vergleich zu 2009 (44 714).

Insgesamt sind über 280 000 Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Gebrauchsmuster
Bei den Gebrauchsmustern, die wie Patente technische Erfindungen schützen, gingen die Anmeldezahlen im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % zurück (17 005; 2009: 17 306).

Es sind 95 598 Gebrauchsmuster in Deutschland eingetragen.

Finanzlage des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet weiterhin kostendeckend. Die Einnahmen im Jahr 2010 betrugen 301,7 Millionen Euro. Darin sind die Einnahmen des Bundespatentgerichts enthalten. Ausgegeben wurden demgegenüber 236,7 Millionen Euro (3,2 % weniger als im Vorjahr).

Personalsituation
Im Jahr 2010 waren 2 735 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim DPMA beschäftigt, das sind 4,8 % mehr als im Vorjahr.
Präsidentin Rudloff-Schäffer: „In den letzten beiden Jahren konnten wir 144 hochqualifizierte Patentprüferinnen und -prüfer einstellen. Damit hat das DPMA mit 827 Prüfern die größte Prüferzahl seiner Geschichte. Sobald die neuen Kolleginnen und Kollegen ihre dreijährige Ausbildung beendet haben, können wir mit Nachdruck daran arbeiten, den Bestand von Prüfungsverfahren kontinuierlich zu reduzieren.“

Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.

Mit seinen mehr als 2 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Zusammen mit seinen Vorläufern – dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt in Berlin – kann das DPMA auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

Was reimt sich auf Uschi?

Wenn “Nichts reimt sich auf Uschi” eintragungsfähig ist, dann sollte es bei

Was reimt sich auf Uschi?

doch eigentlich auch keine Probleme geben, oder?

Die Wortmarke wurde am 01.02.2011 in den Klassen 14, 21, 24, 25 und 27 angemeldet. Das DPMA führt die Markenanmeldung unter dem Aktenzeichen 3020110057885

Löschungen nach Widerspruch (07/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

305 61 379
Epitest
Nizzaklassen: 01, 05, 42

30 2008 030 051

Nizzaklasse: 30

30 2008 034 144

Nizzaklassen: 35, 41, 42

30 2008 059 462

Nizzaklasse: 33

30 2009 011 993
DöMchen Kölsch
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA

Löschungen (07/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 08 295
i-car
Nizzaklassen: 12, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 59 218

Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2009 007 810
walltattoo
Nizzaklassen: 16, 20, 40
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Löschungsanträge (07/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 7. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

2 913 183

Nizzaklasse: 30

397 35 468

Nizzaklasse: 30
Löschungsantrag zwischenzeitlich zurückgenommen

306 22 653
mafiadinner
Nizzaklassen: 25, 28, 41, 43

306 41 215
fliesen24
Nizzaklassen: 03, 11, 19

307 01 834

Nizzaklassen: 3, 4, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 38, 39, 40, 41, 43, 45

30 2009 015 493
KARACA
Nizzaklassen: 08, 11, 21

30 2009 023 365
EDUCAT
Nizzaklasse: 41

Quelle: DPMA

S-Bahn – die nächste Markenlöschung

Eurailpress – das Branchenmagazin für Schienenverkehr und Technik – meldet die Löschung der Wortmarke “S-Bahn” durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Den Antrag dazu hat der Zweckverband für den Leipziger Nahverkehr (ZVNL) gestellt. Die Marke diene nicht als konkreter betrieblicher Herkunftshinweis und sei als Gattungsangabe allgemein frei zu halten. Des Weiteren handele es sich um eine Angabe, die zur Beschreibung der Dienstleistung üblich geworden sei, so das Amt zur Begründung.

Das DPMA führt die Wortmarke mit Priorität vom 12.02.1999 unter der Registernummer 39908040. Die Deutsche Bahn AG beansprucht den Schutz in den Nizzaklassen 16, 25, 28 und 39.

Klasse 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus Papier und Pappe (Karton), nämlich Papierhandtücher, Filterpapier, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papierschmuck, Verpackungsbehälter, Verpackungstüten, Einwickelpapier; Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Broschüren, Magazine, Faltblätter, Prospekte, Plakate (Poster), Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, nicht codierte Kundenkarten, nicht codierte Telefonkarten; Schreibwaren einschließlich Schreib- und Zeichengeräte; Schreibnecessaires; Postkarten, Ausweise, Telefonkarten; Büroartikel, nämlich Stempel, Stempelkissen, Stempelfarbe, Brieföffner, Papiermesser, Briefkörbe, Aktenordner, Schreibunterlagen, Locher, Hefter, Büro- und Heftklammern, Aufkleber, auch selbstklebend; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Globen, Wandtafeln und Wandtafelzeichengeräten, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, nämlich Hüllen, Beutel, Taschen, Folien, letztere auch selbstklebend und für Dekorationszwecke
Klasse 25:
Bekleidungsstücke, insbesondere Sport-, Freizeit- und Kinderbekleidungsstücke; Schuhwaren, insbesondere Sport-, Freizeit- und Kinderschuhe; Strümpfe, Socken, Krawatten; Handschuhe; Kopfbedeckungen
Klasse 28:
Spiele einschließlich elektrischer und elektronischer Spiele, Spielwaren; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten (insbesondere Spielbälle, Tennisschläger, Roll- und Schlittschuhe); Christbaumschmuck; Spielkarten; Sportgeräte
Klasse 39:
Transportwesen; Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen; Beförderung von Personen mit Schienenbahnen im Stadtschnellbahnzug-System; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schienenfahrzeugsystems, nämlich Gepäckträgerdienste, Gepäckaufbewahrung, Vermittlung der Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen und Schiffen, Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, Erteilung von Fahrplan- und Verkehrsauskünften, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen, Platzreservierung, Veranstaltung und Vermietung von touristischen Dienstleistungen im Reiseverkehr, insbesondere Veranstaltung und Vermittlung von Jugend-, Freizeit-, Informations- und Bildungsreisen zu Wasser, zu Lande und in der Luft; Veranstaltung und Vermittlung von Schienenreisen einschließlich Reisebegleitung; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Buchung und Veranstaltung von Reisen; elektronische Sendungsverfolgung; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur, soweit in Klasse 39 enthalten; Reisebegleitung, Vermittlung von Plätzen in Zügen, Bussen und Schiffen, auch für Kraftfahrzeuge; Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen; Gepäckträgerdienste; Koffer-Kuli-Service; Vermietung von Schienenwegen, Touristik- und Stadtinformationen

Die Löschung ist im Markenregister noch nicht vermerkt. Gegen den Löschungsbeschluss ist für die Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Die Löschung der Marke ist folglich noch nicht rechtskräftig.