BPatG: Thüringer Klöße

In der Beschwerdesache (Aktenzeichen: 30 W (pat) 78/06) betreffend den Antrag auf Eintragung der geografischen Herkunftsangabe 300 99 005.7 “Thüringer Klöße” hatte der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts über Beschwerden gegen die Eintragung der geografischen Herkunftsangabe zu entscheiden.
Den Beschwerden wurde stattgegeben und der Bezeichnung Thüringer Klöße wurde der Schutz vom Bundespatentgericht versagt.

Die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen sind auch begründet. Bei der Angabe “Thüringer Klöße” handelt es sich um eine Gattungsbezeichnung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 VO 2081/92, welche nicht als geschützte geographische Angabe eingetragen werden darf.

Quelle: Bundespatentgericht

Flaschenstreit: Pago vs. Tirol Milch

Der EuGH entschied im Rechtsstreit zwischen Tirol Milch und Pago in einer Vorabentscheidung gegen die Tirol Milch, die mit ihrem Fruchtmolkegetränk Lattella eine ähnliche Werbung wie Pago fährt. Die Bekanntheit des Fruchtsaftherstellers Pago in Österreich reiche für einen EU-weiten Markenschutz, so die Begründung.

Hintergrund der Geschichte: Eine für Pago eingetragene Gemeinschaftsmarke zeigt die grüne Pago-Flasche neben einem gefüllten Glas. Pago ist der Ansicht, dass diese Marke durch Werbung für Lattella und dessen Verkauf in ähnlichen Flaschen auf unlautere Weise ausgenutzt wird.

Quelle: ORF.at