WIPO: Erfolg für Sony

Vor dem Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization) hat das Unternehmen Sony Kabushiki Kaisha die Domain walkman.net erstritten.

Sony konnte gegen die im Jahr 2000 registrierte Domain ältere Markenrechte an der Bezeichnung WALKMAN aus dem Jahre 1993 geltend machen.

(Fall Nr.: D2009-1134)
Sony Kabushiki Kaisha v. Damian Macafee/QTK Internet/

Die prioritätsälsteste WALKMAN Marke im Register des DPMA stammt von 1980.
Am 11.06.1980 wurde die Wortmarke (Registernummer: 1012279) in der Klasse 09 angemeldet.
Der Schutz erstreckt sich auf:

Elektrische Tonaufnahme- und -Wiedergabegeräte, Tonbandgeräte, Tonbandkassetten-Abspielgeräte, Tonbandkassetten-Rekorder, Radiogeräte, Kopfhörer

Quelle: DPMA

Ein frommer Wunsch!

Die WIPO beabsichtigt, die Inhalte ihrer Klassifizierungsdatenbank in mehreren Sprachen zu erweitern. Die WIPO nimmt ebenfalls aktiv am Euroclass-Projekt des HABM teil.

In dem Bestreben, den Nutzern weltweit einen einfachen und standardisierten Zugang zu den Markenverfahren zu ermöglichen, äu?ern beide Organisationen den Wunsch, dieselbe Liste von Waren und Dienstleistungen in so vielen Sprachen wie möglich zu teilen und hoffen dabei, dass andere Ämter weltweit sich diesem Bestreben anschlie?en.

Quelle: HABM