EV gegen Denic – die 2.Rutsche

br.de, dw.de, hr.de und sr.de werden heute nicht vergeben.

Mindestens zwei Domainkunden warteten den großen Ansturm auf die Domains nicht ab: Unmittelbar vor dem Start erreichten die DeNIC eG einstweilige Verfügungen, die sie zwangen die Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de, z.de sowie br.de, dw.de, hr.de und sr.de aus dem Registrierpool herauszunehmen. Während die letzten vier auf Sender der ARD, also den Bayerischen Rundfunk sowie die Kollegen aus Hessen und dem Saarland, und auf die Deutschen Welle hindeuten, machte für die sechs Ein-Buchstaben-Domains offenbar ein Markeninhaber seinen Anspruch geltend. Ebenfalls fest vergeben waren vorab nach entsprechenden Urteilen bereits vw.de und o2.de.

Quelle: Heise

Löschungen II (42/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

399 72 780
Gala World
Nizzaklassen: 09, 38, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 51 315
Fruchtbande
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 14 417
LINGEN
Nizzaklassen: 09, 16, 28, 35, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 66 848
NAI – Der Natur-Aktien-Index
Nizzaklasse: 36
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 016 379

Nizzaklassen: 29, 30, 32
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

Quelle: DPMA

EV gegen Denic

Keine Domainregistrierung heute für E, F, G, X,Y und Z.

Die Kanzlei e|s|b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, am 21.10.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt. Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains “e.de”, “f.de”, “g.de”, “x.de”, “y.de”, “z.de” bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren. – 22.10.2009

Quelle: kanzlei.de