Löschungen nach Widerspruch (46/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 40 705

Nizzaklassen: 01, 02, 03

305 31 172
Saks
Nizzaklasse: 34

305 41 052
Omnisan
Nizzaklasse: 05

306 35 362

Nizzaklassen: 14, 18, 25

307 00 551
Night-Flight
Nizzaklassen: 41, 43

307 02 316
PEBINA
Nizzaklasse: 29

Quelle: DPMA

Löschungen (46/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 50 628
DR.DRE
Nizzaklassen: 03, 14, 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 07 688
Selecta Gritzner
Nizzaklassen: 07, 09
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 16 619
Die sieben heiligen Öle der Pharaonen
Nizzaklassen: 03, 41, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 26 841

Nizzaklassen: 25, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 70 276
Deutsches Journalisten-Netzwerk
Nizzaklassen: 09, 16, 40
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 72 426
Deutsche Journalisten-Konferenz
Nizzaklasse: 16
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 72 427
Deutsche Journalisten-Tagung
Nizzaklasse: 16
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 72 429
Deutscher Journalisten-Kongress
Nizzaklasse: 16
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

„Die WM ist für alle da“

Ferrero gewinnt Rechtsstreit gegen FIFA um WM-Markenrechte

Aus dem Rechtsstreit zwischen Ferrero und der FIFA geht der Frankfurter Süßwarenhersteller als Gewinner hervor. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der FIFA gegen das vorausgegangene Urteil des Berufungsgerichts zurückgewiesen.

Der Marktführer für Süßwaren in Deutschland hatte mehrere Wort- und Bildmarken rund um das Thema WM zur Eintragung angemeldet. Damit soll erreicht werden, dass Ferrero bestimmte Produkte oder Aktionen im Rahmen der WM 2010 entsprechend bewerben kann. Die FIFA hatte dagegen Klage erhoben. Am gestrigen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung für Ferrero entschieden und die Klage der FIFA endgültig abgewiesen. Stephan Nießner, Direktion Recht Ferrero Deutschland, erklärt die Hintergründe dieser Aktion: „Es geht uns darum, die WM als Thema spielen zu können. Es kann nicht angehen, dass die FIFA die WM für sich monopolisiert und niemand die Möglichkeit hat, WM-bezogene Promotionaktionen wie z.B. die bekannten Sammelbilder von Duplo und Hanuta durchzuführen. Wir vertreten die Auffassung, dass die WM für alle da ist – immerhin freut sich die Fußballnation Deutschland schon jetzt auf dieses bewegende Ereignis. Mit den Fußball-Sammelbildern möchten wir als Sponsor des deutschen Fußballbundes die deutsche Nationalmannschaft unterstützen und für unsere Kunden die beliebte Sammelbild-Aktion fortsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Ferrero MSC GmbH & Co. KG