Löschungen (51/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

750 320
Golden Riff
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

999 065
Tante Emma
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

396 51 973
HIGHSCREEN NetPC
Nizzaklassen: 09, 16
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 88 900
GAP
Nizzaklasse: 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 12 719
GEIZ IST GEIL
Nizzaklasse: 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 02 929

Nizzaklassen: 35, 36, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 31 983
plus.de
Nizzaklassen: 35, 38, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

IR-Marke: Liechtenstein prüft absolute Schutzhindernisse

Liechtenstein führt per 1. Januar 2010 die Prüfung der internationalen Marken auf absolute Ausschlussgründe ein. Dadurch wird ein notwendiges Instrumentarium umgesetzt, um die Schlechterbehandlung der nationalen Hinterlegenden zu beseitigen.

Das Madrider System bezeichnet ein internationales Schutzrechtssystem, welches durch zwei internationale Abkommen – das Madrider Abkommen und das Madrider Protokoll – bestimmt wird. Das System wird durch die in Genf ansässige Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. 84 Staaten oder regionale Organisationen gehören einem oder beiden Abkommen an, nämlich alle EU-Staaten, die meisten osteuropäischen Länder, die USA, Russland, China, Japan, Australien und andere mehr.

Das Ziel der beiden Abkommen ist es, mittels eines zentralisierten Verfahrens die administrativen Abläufe zur Erlangung des Markenschutzes in den Vertragsstaaten zu vereinfachen. Der Inhaber oder die Inhaberin einer Marke kann mit einem einzigen Antrag und der einmaligen Bezahlung der notwendigen Gebühren die Marke in allen benannten Vertragsparteien hinterlegen, wie wenn sie in diesen Ländern einzeln hinterlegt worden wäre. Jede benannte Vertragspartei prüft das Zeichen anschliessend gemäss der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.

Liechtenstein führt momentan eine solche Prüfung nicht durch, sodass diese Marken automatisch in Liechtenstein geschützt werden. Dieser Mangel wird nun ab dem 1. Januar 2010 behoben. Ab diesem Datum nämlich führt Liechtenstein die Prüfung der internationalen Marken auf absolute Ausschlussgründe ein. Die Marken werden – genau wie auch beim nationalen Eintragungsverfahren – einer Prüfung auf absolute Ausschlussgründe unterzogen. Das bedeutet, dass die Marke dahingehend untersucht wird, ob sie zum Gemeingut gehört, irreführend ist oder gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder geltendes Recht verstösst. Auch Formen, welche das Wesen der Ware ausmachen und Formen der Ware oder Verpackung, welche technisch notwendig sind, können nicht geschützt werden.

Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer begrüsst die Umsetzung: “Auf diese Weise werden die Eintragsgesuche von Antragsstellern in Liechtenstein nicht mehr einer strengeren Prüfung unterzogen als solche, die über das Madrider System angemeldet werden. Die bisherige Ungleichbehandlung wird damit aufgehoben.”

Aus finanzieller Sicht ist die Einführung der Prüfung auf absolute Ausschlussgründe für Liechtenstein auch vorteilhaft, da die jährliche Vergütung, welche die WIPO für die Prüfung überweist, entsprechend höher ausfallen wird. Mehreinnahmen bis zu 100’000 Franken sind möglich.

Quelle: Pressemitteilung

Markenstreit: Solingen vs. Solingold

Der IHK-Geschäftsführer sieht einer Entscheidung des Europäischen Harmonisierungsamts in Alicante „gelassen“ entgegen. Dort liegt seit rund einem Jahr der Antrag eines Thüringer Unternehmers, der die Marke Solingen tilgen lassen will.

Der Begriff Retourkutsche passt: Vor der Attacke des Thüringers hatte die IHK einen Löschungsantrag gegen dessen Marke „Solingold“ gestellt, unter der Klingen für Hornhauthobel verkauft werden. „Der Unternehmer bestreitet die Verwechslungsgefahr mit der Marke Solingen“, berichtet Benda. Außerdem berufe sich der Thüringer darauf, seine Marke sei älter.

Quelle: Solinger Tagesblatt

Die Kollektivmarke “Solingen” (Registernummer: 2988285) der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid wird vom HABM mit Priorität vom 23.12.2002 geführt. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 07, 08, 14 und 21.

Die Wortmarke “Solingold” wurde beim DPMA (Registernummer: 30349452) und HABM (Registernummer: 3366598) jeweils am 24.09.2003 angemeldet. Markenschutz wird beansprucht für die Nizzaklassen 03, 08 und 21.

Löschungsanträge (51/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 50. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

398 04 088
ASSIST
Nizzaklassen: 3, 5, 9, 10, 16, 39, 44

302 11 120

Nizzaklasse: 36

303 59 740
physiomobil
Nizzaklassen: 10, 44

305 70 948
Lepanto
Nizzaklassen: 9, 16, 35, 41, 42

30 2008 030 320
FOMEPRO
Nizzaklassen: 01, 02, 04, 17

30 2008 030 323
PENOPLAST
Nizzaklassen: 01, 02, 04, 17

30 2009 003 559

Nizzaklassen: 7, 8, 19, 35, 37, 42

Quelle: DPMA