Raider

So richtig trennen will man sich bei Mars offenbar nicht von der seit 1991 nicht mehr am Markt präsenten Marke Raider .
In den Jahren 2001 (Registernummer: 30139442) und 2003 (Registernummer: 30365199) wurden jeweils neue Wortmarken angemeldet.
Sollte der aktuelle Jubiläums-Raider vielleicht der Versuch der rechtserhaltenden Benutzung sein?

Wäre eine Auflage von 250.000 Schokoriegeln bei einer Tagesproduktion im Millionenbereich und ein auf Automaten beschränkter Vertrieb dafür ausreichend, also eine ernsthafte Markenbenutzung?

Raider – Twix – Raider

Da isser wieder!


Quelle: DPMA (Registernummer: 947631)

Anlass ist das 30-jährige Jubiläum von Mars Deutschland. Stückzahl der limitierten Auflage: 250.000 Riegel. Zum Vergleich: Das Twix-Werk in Viersen (bei Düsseldorf) produziert 10 Millionen Riegel – am Tag! Schiller: „Die Raider dürften innerhalb von vier Wochen weg sein.“ Wer den Kult-Riegel ergattern will, sollte also schnell sein.

Quelle: BZ

via: Wuertz-Wein

Löschungen (42/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 050 930
Pioneer Route 66
Nizzaklasse: 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

396 11 767

Nizzaklassen: 14, 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 08 351
T-Support
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 09 770
Veggies
Nizzaklassen: 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 11 331
COLLOSEUM
Nizzaklassen: 12, 14, 18, 25, 35, 36
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 28 834
Mobilestore
Nizzaklassen: 09, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 65 601

Nizzaklassen: 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 72 498

Nizzaklassen: 3, 9, 14, 16, 21, 25, 32, 33, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

Da muss ich wohl zurückrudern

Gestern hatte ich euphorisch schon am Vormittag das Fundstück des Tages ausgerufen – ein bedauerlicher Fall von Voreiligkeit!

Den Vogel schießen nämlich die Kollegen vom Markenserviceblog ab:

Und was uns FIAT mit der jüngsten Bildmarke sagen möchte, ist uns nicht ganz klar:
EM 008334237, Nizzaklasse 11

EM 008334237, FIAT S.P.A.

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Schlechte Erfahrungen mit Hausfrauen?

Da Kommentare zum Beitrag “Jack Wolfskin ./. Hausfrauen United” von Dr. Damm auf der Webseite der Kanzlei Dr. Damm & Partner leider nicht möglich sind, auf diesem Wege eine kurze Reaktion.

Sehr geehrter Herr Dr. Damm,

das können Sie, wie diverse Ihrer Beiträge beweisen, doch viel besser! Was soll denn die Polemik gegen “(ahnungslose?) Hausfrauen und Heimbastler, die allerlei selbst gefertigte Devotionalien mit dem Pfotenlogo des Markenherstellers anbieten“? Sind Sie etwa wegen Ihrer JW Winterjacke in der Fußgängerzone gehänselt worden? ;-)

Gibt es einen Grund dafür, in Frage zu stellen, dass die Abgemahnten ahnungslos in Bezug auf markenrechtliche Regelungen sind? Zeigen nicht die verschiedenen Reaktionen (bis zur Anrufung des Petitionsausschusses des Bundestag) im Forum des Anbieters Dawanda, dass exakt diese Ahnungslosigkeit weit verbreitet ist?

Sind die abgemahnten Logos tatsächlich Jack Wolfskin Pfoten, ist das das Ergebnis Ihrer markenrechtlichen Prüfung? Ist ein Pfotenmuster auf einem Stoff tatsächlich eine markenmäßige Benutzung und begründet diese bei lediglich ähnlichen Pfoten eine Verwechslungsgefahr?

Antworten auf solche Fragen hätte ich mir viel eher von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz erwartet, als Spitzfindigkeiten über Hausfrauen, Devotionalien (Die Bezeichnung Devotionalien wird zuweilen abwertend gebraucht und bezieht sich dann auf künstlerisch Minderwertiges und kommerziell Überteuertes. Wikipedia) und den so freundlich gewählten Streitwert.

Beste Grüße
Stefan Fuhrken