Heineken siegt gegen Keineken

Der niederländische Braukonzern setzt seine Rechte am Markenzeichen gerichtlich durch und stoppt so das “Protestbier” Keineken.

Das Kantonsgericht Obwalden hat mit Verfügung vom 13. Januar dem Verein Keineken verboten, unter dem Zeichen «Keineken»-Bier «anzubieten, zu verkaufen, zu bewerben, zu importieren, zu exportieren oder sonstwie in Verkehr zu bringen oder zu diesem Zweck zu lagern», wie Heineken Switzerland mitteilt.

Quelle: zisch.ch

Löschungen nach Widerspruch (01/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 67 586

Nizzaklasse: 05

306 07 837
SI-Punkt
Nizzaklasse: 36

306 09 089

Nizzaklasse: 29

307 13 433
Rocky
Nizzaklasse: 30

307 14 541
WISO direkt
Nizzaklassen: 41, 42

307 14 542
WISO Diskurs
Nizzaklassen: 41, 42

307 20 179

Nizzaklassen: 32, 33, 43

307 42 518

Nizzaklassen: 02, 09, 16

30 2008 061 009

Nizzaklassen: 28, 41

Quelle: DPMA

Update im Streit um Schleichbären

Die Entscheidung im Streit um die Marke “Schleichbären” ist gestern vor dem Landgericht Stuttgart vertagt worden.

Die Entscheidung, ob Künstlerteddys den Namen “Schleichbären” tragen dürfen, ist auf März vertagt worden. Bis dahin will Monika Schleich, eine Hobby-Teddy-Herstellerin aus Venningen in Rheinland-Pfalz, versuchen, sich mit dem gleichnamigen Spielzeughersteller zu einigen.

[…] Der Richter deutete für den 12. März ein Urteil zugunsten des Spielzeugherstellers an.

Quelle: Spiegel

Streit um Schleichbären: Streitwert 250.000 EUR

Die Markenanmeldung “Schleichbären” (Registernummer: 302009006226) machts möglich – der Spielwarenproduzent Schleich wird aufmerksam und die Folge ist eine Abmahnung mit anschließendem Rechtsstreit.

Und Ehemann Franz meldete 2003 für sie die Bären-Werkstatt als Gewerbe an. “Ich mache zwischen 500 und 700 Euro Gewinn pro Jahr”, sagt Monika Schleich.
Deshalb war sie überrascht, als im Juli 2009 bei Familie Schleich ein Brief des bekannten Spielwarenherstellers Schleich ins Haus flatterte: Sie solle es unterlassen, mit dem Namen “Die Schleichbären” für ihre Teddys zu werben, ansonsten zöge der Hersteller vor Gericht. Die Hobby-Bastlerin lehnte sich auf – nun wird der Fall am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Quelle: Spiegel

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.

Eine klare Sache ist dieser Streit nicht. Es sprechen durchaus auch diverse Aspekte für Frau Schleich und ihre Schleichbären.
Letztlich muss sich die Schleich GmbH fragen, warum der gesamte Markenauftritt auf die oben dargestellt Wort-/Bildmarke “Schleich S” aufgebaut wurde. Selbst den Internetauftritt des Unternehmens findet man unter schleich-s.de. Warum wurden die Kennzeichen “Schleich” und “Schleichtiere” so sträflich vernachlässig? Unter der Bezeichnung Schleichtiere sind mir die beliebten Figuren nämlich seit vielen Jahren bekannt.
Die Bezeichnung “Schleichbär” für eine Bärenfigur der Schleich GmbH habe ich persönlich aber noch nie gehört. Genauso wenig wie “Schleichschwein”, “Schleichhund” oder “Schleichkamel”. Schleichkatze wohl, aber das ist erstens etwas völlig anderes und zweitens hier irrelevant.

Danke an Anett und Till für die Hinweise!