Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 958 vom 02.02.2010:
Von Geburt an falsch verbunden
Die Grenze – Gefahr für unser Land
JVA – Karriere hinter Gittern
Die Multifrau
WM Hits 2010
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 958 vom 02.02.2010:
Von Geburt an falsch verbunden
Die Grenze – Gefahr für unser Land
JVA – Karriere hinter Gittern
Die Multifrau
WM Hits 2010
Quelle: Titelschutzanzeiger
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM informiert über die in dieser Woche anstehenden Entscheidungen und Anhörungen in markenrechtlichen Fragen beim Europäischen Gericht erster Instanz und dem Europäischen Gerichtshof.
Wednesday 3/02/2010
T-472/07 Enercon v OHMI – Hasbro (ENERCON)Wednesday 3/02/2010
T-163/08 Arbeitsgemeinschaft Golden Toast v OHMI (Golden Toast)
Die Wortmarke “law blog” Registernummer 30524784, ist nach einem Löschungsantrag vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht worden, meldet heute der Markeninhaber Udo Vetter.
Über den Löschungsantrag war hier abgestimmt und diskutiert worden.
Die Januar Ausgabe des DPMA Newsletters ist erschienen.
Mit Urteil vom 13.01.2010, Az.: 2-06 O 521/09, schloss sich das Landgericht Frankfurt am Main der zuvor schon vom Landgericht Hamburg in zwei nicht begründeten Beschlüssen geäußerten Auffassung an, wonach die Werbung eines Anwaltsverzeichnisses für einen “Fachanwalt für Markenrecht” wettbewerbswidrig sei.
Anders als die Antragsgegnerinnen in Hamburg legte die Antragsgegnerin in Frankfurt Widerspruch gegen den Untersagungsbeschluss ein, so dass dem Landgericht Frankfurt die Gelegenheit gegeben wurde, seine Ansicht zu begründen.
Zunächst bejahte das Gericht die Mitbewerbereigenschaft zwischen den räumlich weit auseinander liegenden Kanzleien des Antragstellers in der Region Hannover und der unzulässig beworbenen Kanzlei in Frankfurt.
Ein Wettbewerbsverhältnis bestehe in räumlicher und sachlicher Hinsicht, da sich die Regionen deckten, in denen die Kanzleien Kunden hätten oder zu gewinnen suchten und beide Kanzleien im Markenrecht tätig seien.
Es sei zudem gerichtsbekannt, dass sich Mandanten angesichts der heutigen Kommunikationsmittel und Reisemöglichkeiten in Gerichtsverfahren auch von Anwälten vertreten liessen, die sich nicht am Sitz des Gerichts befänden.
Dadurch, dass mit der Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht” geworben würde, ohne dass es diesen Fachanwaltstitel gebe, liege eine irreführende Werbung über geschäftliche Verhältnisse vor. Zudem suggeriere die falsche Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht” eine unzutreffende Alleinstellung im Sinne des Wettbewerbsrechts.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Wortlaut:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/u….walt-fuer-markenrecht.pdf
Quelle: Pressemitteilung
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
306 67 943
Media Vox Services Limited
Nizzaklasse: 35
306 67 944
www.media-vox.de
Nizzaklasse: 35
30 2008 063 167

Nizzaklassen: 33, 41, 43
Quelle: DPMA