Angemeldet am 17.02.1910
Registernummer: 143548
Urkoerner
Nizzaklassen: 03, 33
Inhaber: Berentzen-Gruppe AG
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Angemeldet am 17.02.1910
Registernummer: 143548
Urkoerner
Nizzaklassen: 03, 33
Inhaber: Berentzen-Gruppe AG
Quelle: DPMA
Am 4. und 5. März 2010 findet zum achten Mal das Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Die Fachtagung hat sich in den vergangenen Jahren zu einer erfolgreichen Veranstaltung im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt. Veranstalter ist der Carl Heymanns Verlag. Die wissenschaftliche Leitung übernehmen Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer und Prof. Dr. Otto Teplitzky.
Nähere Informationen zu dieser Fachtagung finden sich unter www.koelner-symposium.de.
Quelle: Titelschutzanzeiger
Honda, BMW und Toyota haben die Formel 1 verlassen. Die Superboliden passen nicht in die Zeit der Wirtschaftskrise und zum grünen Image. Einzig Mercedes glaubt an den Rennsport und lässt den Silberpfeil nach 55 Jahren wieder aufleben.
Quelle: Cicero
Die prioritätsälteste “Silberpfeil” Marke in der Nizzaklasse 12 des DPMA Markenregisters stammt allerdings nicht von der Daimler AG. Unter der Registernummer 962117 führt das Markenamt die Wort-/Bildmarke

Mit Anmeldedatum 10.08.1976 beansprucht die Marke Schutz für die Ware “Lenkräder für Kraftfahrzeuge”.
Am 04.02.1978 wurde dann die älteste “Silberpfeil” Marke der Daimler AG angemeldet.
Quelle: DPMA
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 960 vom 16.02.2010:
Was ist Was “Hartz IV”
Transparente(r) Anzeige(r)(n)
Popo Club
Der letzte Bulle
Küss Dich reich!
Quelle: Titelschutzanzeiger

Registernummer: 164601
N Tauwetter
Nizzaklasse: 05
Rechtsstand Gelöscht
Quelle: DPMA
Leitsatz:
VOLKSFLAT
Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zu einer kritischen Überprüfung geben, ob ein im konkreten Fall angenommenes Schutzhindernis tatsächlich besteht, sie begründen aber keine Pflicht des Patentamts oder des Patentgerichts, sich mit diesen Marken im einzelnen auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit zu äußern (vgl. EuGH MarkenR 2009, 478 – American Clothing/HABM).
Quelle: Bundespatentgericht