BPatG: VOLKSFLAT

24 W (pat) 142/05

Leitsatz:

VOLKSFLAT

Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zu einer kritischen Überprüfung geben, ob ein im konkreten Fall angenommenes Schutzhindernis tatsächlich besteht, sie begründen aber keine Pflicht des Patentamts oder des Patentgerichts, sich mit diesen Marken im einzelnen auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit zu äußern (vgl. EuGH MarkenR 2009, 478 – American Clothing/HABM).

Quelle: Bundespatentgericht

Antrag auf Eintragung einer g.g.A.

In der 06. Kalenderwoche 2010 wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt der folgende Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe veröffentlicht:

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 31 2009 000 004.1
Niederrheinisches Gänse-Ei
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Niederrheinisches Gänse-Ei e.V.
Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.4 Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier)

Etikettierung:

Quelle: DPMA

EV: Smartbook reloaded

Nun hat das Kölner Unternehmen erneut ein Verbot für die Nutzung des Begriffes ausgesprochen. Diesmal traf es den Hersteller Lenovo Deutschland, der von nun an Vorsicht bei der Namenswahl seiner Geräte walten lassen muss. Anstoß für die neuerlich ausgesprochene Verfügung war das auf der CES in Las Vegas vorgestellte Netbook Skylight von Lenovo.

Quelle: teltarif.de