MontagsMarken 16. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 20.04.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 260 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009022957

Nizzaklasse: 41

302009023301

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25

302009023395

Nizzaklassen: 35, 36, 45

302009022954

Nizzaklasse: 43

Quelle: DPMA

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt P.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tage.
Die beanstandeten Formulierungen im Kommentar eines Lesers wurden entfernt. Ich bedanke mich für den Hinweis und betrachte die Angelegenheit hiermit als erledigt.

Unabhängig davon, dass ich Ihr Anliegen nach Prüfung der beanstandeten Passagen als gerechtfertigt erachte, stellt sich mir noch eine Frage. Diese “kostenpflichtige Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz”, die Sie mir da in Aussicht stellen – da war doch mal was mit Rechtsanwaltsgebühren in eigener Sache, oder?

BGH, 12.12.2006 – VI ZR 175/05?

No PAD, please!

Das englische Wort Pad, zu deutsch Notizblock, Stempelkissen oder auch Unterlage, gehört Apple. Das ist jedenfalls die Meinung des Unternehmens. Chris Ostmo, Entwickler der iPad-Anwendungen journalPad und journalPad: Bible Edition bekam eine E-Mail vom App Store, in der er aufgefordert wurde, die Anhängsel schnellstmöglich aus seiner Programmbezeichnung zu entfernen.

Quelle: areamobile.de