WM 2010 – Markenschutzproblem für die FIFA

Das Handelsblatt berichtet über die Auswirkungen des BGH Urteils “WM Marken” (I ZR 183/07) auf den Markenschutz der FIFA.

Für die Fifa kommt es knüppeldick: Sie kann ihre Marken nur noch dann schützen, wenn Unternehmen sie quasi identisch benutzen oder sich irreführend als offizielle WM-Sponsoren darstellen. “Das Urteil schwächt die Möglichkeiten großer Sportverbände, gegen Ambush-Marketing vorzugehen”, sagt der Kölner Sportrechteanwalt Karl Hamacher. “Die Fifa kann sich nun kaum noch dagegen wehren.”

Gottschalks 60.

Unter dem Titel “Der Spaßmacher, der sich selbst zu ernst nimmt” berichtet die WELT anläßlich seines 60. Geburtstags über Thomas Gottschalk.

Er ist ein notorischer Plauderer und hat einen – diplomatisch gesagt – interessanten Modegeschmack. Dass Thomas Gottschalk obendrein ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Sendungen regelmäßig “Wetten, dass..?” überzieht, ändert auch nichts an seinem Status. Nun wird Gottschalk 60.

Im Markenregister ist der Moderator allerdings deutlich unterrepäsentiert. Einzig die inzwischen gelöschte Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 2036700) ist erwähnenswert.

Quelle: DPMA

Bulli vs. Berlinbulli

Wem “gehört” der Begriff Bulli? Der Streit schwelt seit fast zweieinhalb Jahren zwischen VW und einer Berliner Autovermietung. Jetzt fährt der Wolfsburger Konzern schwerere Geschütze auf.

Quelle: AutoBild

Es stehen sich die Marken

Registernummer: 302008015679
berlinbulli
Nizzaklassen: 35, 39, 42
Anmeldetag: 10.03.2008

und

Registernummer: 30556573
BULLI
Nizzaklassen: 12, 28, 35, 37
Anmeldetag: 21.09.2005

gegenüber.

Im Markenregister finden sich auch Darstellungen des legendären Fahrzeugs allerdings wurden die Marken entweder gelöscht oder gehören (inzwischen) der Volkswagen AG.

Registernummer: 30226475

Nizzaklasse: 12
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 302008059319

Nizzaklassen: 12, 14, 16, 18, 22, 25, 28, 35, 37, 41
Inhaber: Volkswagen AG

Registernummer: 30757359

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 25, 38
Inhaber: Volkswagen AG

Quelle: DPMA