MontagsMarken 23. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 08.06.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 245 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009023838

Nizzaklasse: 11

302009032912

Nizzaklassen: 25, 28, 31

302009032981

Nizzaklasse: 31

302009034060

Nizzaklassen: 18, 20, 28

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Wie der Kitkat-Riegel zum beliebten Touristen-Mitbringsel wurde

Ford: Abschied von Mercury

Die Marke des Monats Mai 2010

Wie Tata mit Jaguar und Land Rover Erfolg haben will

Produkt- und Markenpiraterie effektiv verhindern

IBM und Philips bleiben Patentmeister

Der Klammerzusatz „(VNB)“ beschreibt den Markenbestandteil „Verteilnetzbetreiber“, sodass die angemeldete Marke „Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar“ nicht eintragungsfähig ist

Indien wehrt sich gegen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

wmBrand

Registernummer: EM08203218
Rechtsstand: Anmeldung veröffentlicht (Bekanngemacht)
Nizzaklassen: 35, 36, 38, 41, 42, 45

Beschreibung: Besteht aus einem animierten Logo. Beschreibung der Animation: Das B im Logo wmBrand wird auf der Website W M Brand in animierter Form dargestellt. Die Animation läuft folgendermaßen ab: 1. Das B verblasst und hinterlässt eine sichtbare Schattenkontur des Buchstabens B. 2. Es beginnt der Wiederaufbau des B mit Vollblöcken (in der Farbe des Logos), die von oben herabfallen und das B von unten beginnend ausfüllen. 3. Die Blöcke

Quelle: HABM

P.S. Gegen den WMBrand wirken dieser Tage gutgekühlte Weißweine aus dem Gastgeberland Südafrika!

DPMA: Thema Akteneinsicht

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zum Thema Akteneinsicht.

Akteneinsicht – warum?
Die Akteneinsicht kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um den genauen Wortlaut eines Prüfungsbescheids oder die Begründung zu einem Einspruch oder Widerspruch in der Akte einzusehen.

Sie können Akteneinsicht beantragen, sofern die gewünschte Akte

jedermann zur Einsicht frei steht
oder Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.


Welche Akten stehen jedermann zur Einsicht frei?

Die Einsichtnahme in folgende Akten ist kostenfrei möglich:

Patentanmeldungen nach der Offenlegung (vgl. §31 PatG)
Gebrauchsmuster (§8 Abs. 5 GbmG) mit der Eintragung
Marken (§62 MarkenG) mit der Eintragung
Geschmacksmustern (§22 GeschmMG) ebenfalls mit der Eintragung
Akten von Verfahren, die beim Bundespatentgericht anhängig sind

Quelle: DPMA