Adler vs. Löwen


Registernummer: 30427399
Nizzaklassen: 03, 05, 08, 09, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 38, 39, 41, 43
Inhaber: Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.,


Registernummer: 2021555
Nizzaklasse: 16, 18, 25, 26
Inhaber: The Football Association Limited

Quelle: DPMA

England optisch vorn – und den cooleren Song haben sie auch noch. Bleibt also nur das Hoffen aufs Elferschießen.

Benutzungszwang

Nicht nur die “Dresdner Bank” soll rechtserhaltend benutzt werden, auch die Marke “Swissair” hebt wieder ab. Hier geht es ebenfalls um die rechterhaltende Benutzung der Marke, um den Verfall des Markenrechts zu verhindern.

Zum Benutzungszwang:

Grundsätzlich unterliegen Marken dem Benutzungszwang. Rechte aus einer Marke können nicht geltend gemacht werden, wenn diese während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzt worden ist, § 25 MarkenG.

Allerdings kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach Eintragung der Benutzungszwang der Geltendmachung von Rechten aus der Marke nicht entgegengehalten werden.

Eine Marke, die länger als fünf Jahre ununterbrochen nicht benutzt wurde, ist jedoch durch ein Löschungsverfahren oder durch eine Löschungsklage vor einem ordentlichen Gericht angreifbar.

Quelle: Markenserviceblog

Dresdner Bank bleibt

Jedenfalls in Dresden wird die Marke Dresdner Bank nach der Übernahme durch die Commerzbank weiter benutzt werden.

Während überall in Deutschland der Name „Dresdner Bank” verschwindet, wird in Dresden die neue Filiale am Altmarkt weiter als Dresdner Bank Filiale geführt. Dies sei ein Zeichen der Verbundenheit der Bank mit ihren Wurzeln und diene auch dem langfristigen Markenschutz, erklärten die Bankmanager.

Quelle: DNN Online