Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 987 vom 24.08.2010:
Für immer 30
Dunkabusch
VATER MORGANA
karrierefutter
Was darf Deutschland?
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 987 vom 24.08.2010:
Für immer 30
Dunkabusch
VATER MORGANA
karrierefutter
Was darf Deutschland?
Quelle: Titelschutzanzeiger
Die Getränke-Zeitschrift Inside hat berichtet, dass Verlegersohn Konstantin Neven DuMont (u.a. Express, Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die kleine Kölner Privatbrauerei Sünner vorgegangen ist. Grund: Sünner wollte ein DuMont Kölsch auf den Markt bringen. Die Brauereichefin trägt zufällig den gleichen Namen wie das Zeitungshaus. Das sorgt für Streit.
Quelle: Meedia.de
Die Marke “DuMont Kölsch” führt das Deutsche Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010001073. Am 04.02.2010 wurde die Marke in den Nizzaklassen 11, 16 und 32 angemeldet. Inhaberin der am 12.03.2010 eingetragenen Marke ist die DuMont Brau- und Vertriebs GbR.
Eierbecher “eiPott” verletzt Markenrechte von Apple, OLG Hamburg, Beschluss vom 9. August 2010, Az.: 5 W 84/10
leitsätzliches:
Zwischen dem eingetragenen Gemeinschaftsmarke “IPOD” und dem vom Antragsgegner verwendeten Begriff “eiPott” für Eierbecher besteht eine Verwechslungsgefahr, die eine markenrechtliche Untersagung rechtfertigt. Die Zeichenähnlichkeit liegt darin begründet, dass die beide Begrifflichkeiten klanglich identisch sind. Da die Marke “IPOD” unter anderem auch für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt ist, liegt zudem auch eine Warenidentität vor.
Quelle: aufrecht.de
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 33. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
303 02 981
HausFee
Nizzaklassen: 03, 37, 44, 45
305 58 902
connected-car
Nizzaklassen: 09, 42
Quelle: DPMA
Okay, kein designter Eierbecher, aber trotzdem sehenswert.

Registernummer: 302009073369
Nizzaklassen: 14, 16, 24, 25

Registernummer: 302010004141
Nizzaklassen: 17, 21, 30
Quelle: DPMA
Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher von koziol
Gigant Apple hat einem Eierbecher der koziol »ideas for friends GmbH aus Erbach im Odenwald den Kampf angesagt. Unglaublich, aber wahr: der designige eiPOTT stellt offenbar eine gravierende Gefahr für die Marke Apple dar.
Seit Anfang 2009 ist der Eierbecher eiPOTT des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer/qed-Design bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple Inc. nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern es nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens eiPOTT für den Eierbecher zu erwirken. [Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10].
Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple.
Die Begründung stützt sich in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Und der schwer wiegenden Tatsache, dass sich koziol den Umstand zu Nutze mache, „dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier ‘ei‘ und ‘Pott‘ – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können.“
Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht erkennen.“
Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.
Zudem handele es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und sowieso für Eierbecher „nicht üblich“ sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten wie z.B. ein Eierkocher. Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.
Quelle: Pressemitteilung der Koziol »ideas for friends GmbH