Schutzunfähig – Zurückgewiesen

Nicht jede Markenanmeldung gelangt auch zur Eintragung in das Markenregister. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft die Markenanmeldungen auf absolute Schutzhindernisse.

Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

– fehlende Unterscheidungskraft
– für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
– ersichtliche Irreführungsgefahr
– in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
– Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Quelle: DPMA

Einige Fundstücke zurückgewiesener Markenanmeldungen aus diesem Jahr sollen beispielhaft die durchaus akribische Prüfung des Amtes belegen.

1.)

302010011089
Nizzaklassen: 19, 21
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Pluralform von “ciottolo” (ital.) = Kiesel, Kieselstein und damit Waren-/Beschaffenheitshinweis”

2.)
302010009777
Apfelbratwurst
Nizzaklasse: 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Hinweis auf Bratwürste, die neben den üblichen Bestandteilen auch Äpfel enthalten”

3.)

302010015115
Nizzaklasse: 39
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Verkehrsmittel”

4.)

302010019575
Nizzaklasse: 29
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„beschreibender Hinweis auf Milchangebote, Milchprodukte”

5.)

302010020326
Nizzaklassen: 20, 39, 40
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Sachangabe + geogr. Angabe”

6.)

302010021744
Nizzaklassen: 17, 18, 25
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„kleiner Ort auf dem Lido von Venedig”

7.)

302010003152
Nizzaklassen: 24, 25
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„unbedingt notwendige Basisprodukte”

Quelle: DPMA

Media Saturn präsentiert Eigenmarken

In München stellte die Media-Saturn-Holding (MSH) am Donnerstag die ersten Eigenmarken des Hauses vor. CEO Roland Weise sprach dabei vom “größten Ereignis in der Geschichte von Media Saturn”. Bereits in wenigen Wochen sollen Produkte mit dem Logo ok. und KOENIC in den Filialen stehen.

Quelle: W&V

Markeninhaber der Marken ist derzeit noch die Terramark Markencreation GmbH aus Bremen.


Registernummer: 302010028596
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 09, 16, 20, 21


Registernummer: 302010028597
Nizzaklassen: 01, 02, 07, 08, 09, 10, 11, 20, 21, 30


Registernummer: 302010028598
Nizzaklassen: 07, 08, 09, 10, 11, 14, 21, 30


Registernummer: 302010039905
Nizzaklassen: 01, 02, 09, 11, 16, 20

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (35/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 29 640
Co:Coa
Nizzaklassen: 30, 43

307 38 994
winscout
Nizzaklassen: 35, 38, 42

307 49 542
STUBU
Nizzaklassen: 35, 41, 43

30 2008 058 089
Loewe des Nordens
Nizzaklasse: 33

30 2008 017 931
Alea
Nizzaklassen: 05, 44

30 2008 070 651
Ritter Trunk
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA

Rumänien: Streit um “Ceausescu”

Der Sohn des früheren rumänischen Diktators Nicolae Ceausescu geht gerichtlich gegen ein Bukarester Theater vor, weil es das deutsch-schweizerische Stück “Die letzten Tage der Ceausescus” gespielt hatte – und damit gegen den Markenschutz verstoßen hat.

Quelle: Stern.de

Im deutschen, europäischen und internationalen (WIPO) Markenregister finden sich allerdings keine “Ceausescu” Marken.