Schweiz: Kein Markenschutz für Madonna

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte sich 2008 geweigert, die Wortbildmarke «Madonna» einer deutschen Firma ins Schweizer Markenregister einzutragen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Unternehmens in letzter Instanz nun abgewiesen und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Die Richter in Lausanne teilen die Ansicht ihrer Kollegen in Bern, dass die Verwendung von «Madonna» als geschützte Marke sittenwidrig wäre, weil die Gefühle von Katholiken verletzt werden könnten.

Quelle: zuonline.ch

Die Wort-/Bildmarke

war für die Nizzaklassen 03, 09, 14, 18, 20, 21, 24, 25, 26 und 28 angemeldet worden.

Weniger um die religiösen Gefühle besorgt zeigten sich das DPMA, dass die identische Basismarke unter der Registernummer 30415262 führt.
Auf Basis der deutschen Marke wurde der internationale Markenschutz bei der WIPO (Registernummer: 855013) für folgende Staaten beantragt.
Antigua und Barbuda, Albanien, Armenien, Niederländische Antillen, Australien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Schweiz, China, Kuba, Algerien, Ägypten, Iran, Japan, Kirgisien, Nordkorea, Liechtenstein, Marokko, Monaco, Montenegro, Norwegen, Serbien, Russland, Singapur, San Marino, Syrien, Türkei, Ukraine, USA, Vietnam, Serbien und Montenegro

Neben der Schweiz haben auch China, Kuba, Ägypten, Japan, Singapur und die USA den Schutz der Marke verweigert.

DPMA: g.g.A. Bayerischer Honig, Honig aus Bayern

Vom DPMA in der 43. Kalenderwoche veröffentlicht.

Anträge, gegen die Einspruch eingelegt werden kann:

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 000.8
Bayerischer Honig, Honig aus Bayern
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Verband Bayerischer Bienenzüchter e. V.
Anschrift: Hennthal 11, 83308 Trostberg
Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.4 Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs: Honig

Quelle: DPMA

TOWER OF TERROR

Die Disney Enterprises, Inc. aus Burbank in Kalifornien hat die Wortmarke “TOWER OF TERROR” (Registernummer: 396 05 805) übernommen.
Mit Priorität vom 08.02.1996 genießt die Marke Schutz für “technische Anlagen für Vergnügungszwecke; Betrieb von Fahrgeschäften für Vergnügungszwecke, Volksbelustigungen” in den Klassen 28 und 41.
Bisherige Inhaberin des Markenrechts war die Hansapark Freizeit- und Familienpark GmbH & Co.

Quelle: DPMA

MontagsMarken 44. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 02.11.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 171 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009064415

Nizzaklassen: 35, 41, 44

302009064521

Nizzaklassen: 14, 25, 35

302009069465

Nizzaklass: 08

302009064417

Nizzaklassen: 06, 09, 16

Quelle: DPMA