Brasilien: Streit um iPad

Die Markteinführung des iPad in Brasilien wird von einem juristischen Streit überschattet. Das brasilianische Unternehmen Transform, welches vornehmlich technische Produkte für den medizinischen Sektor fertigt, sieht durch den Tablet-PC seine Geschäfte gefährdet. Die Firma hat in Brasilien den Namen “I-Pad-Fast” für Computer, Notebooks und Software registriert und beschuldigt den Hersteller Apple nun der Markenrechtsverletzung.

Quelle: latina press

Die Einführung des iPad war in verschiedenen Staaten mit markenrechtlichen Problemen behaftet. Diese Probleme hat Apple zwischenzeitlich mehrheitlich ausgeräumt.

BPatG: akustilon

24 W (pat) 80/08

Leitsatz:

akustilon

1. Die Mitteilung und Unterrichtung nach § 53 Abs. 4 MarkenG stellt einen der Erinnerung bzw. Beschwerde zugänglichen Beschluss dar.

2. Gegenstand eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens ist allein die Frage, ob ein rechtswirksamer Widerspruch gegen die beantragte Löschung vorliegt.

3. Ist ein Verfallslöschungsantrag darauf gestützt, dass der Inhaber der Marke die in § 7 MarkenG genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (§ 49 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG), wird aber der Löschung seitens oder für den eingetragenen Inhaber widersprochen, so ist dem Antragsteller vor einer Mitteilung und Unterrichtung gemäß § 53 Abs. 4 MarkenG rechtliches Gehör zu gewähren; gegebenenfalls ist von Amts wegen zu ermitteln, ob ein rechtswirksamer Widerspruch vorliegt.

4. Die Zustellung der Mitteilung des Löschungsantrags an einen nicht mehr existenten eingetragenen Inhaber der Marke ist unheilbar unwirksam und setzt die Widerspruchsfrist des § 53 Abs. 3 MarkenG nicht in Lauf. Daher kommt eine Löschung nicht mehr in Betracht, wenn ein formell durch Umschreibungsantrag oder Umschreibung legitimierter Erwerber der Marke der Löschung im weiteren Verlauf des Verfahrens wirksam widerspricht.

Quelle: Bundespatentgericht

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

45 394
E s t h é t a
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 27.06.1900
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 0

58 635
Pyrenol
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 23.12.1902
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

133 251
Es-Te
Nizzaklassen: 01, 03, 05
Anmeldetag: 29.03.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

138 828
Sanocalcin
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 30.11.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

139 003

Nizzaklasse: 01
Anmeldetag: 11.03.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Frankreich: Wem gehört der Nikolaus?

Im Elsass ist man sauer auf Nancy und Saint-Nicolas-de-Port. Die zwei lothringischen Städte haben Herbst letzten Jahres für Frankreich den Markenschutz zu “Saint Nicolas” erworben.

“Es darf nicht sein, dass die unser aller Nikolaus auf diese Art entführen”, regen sich der Abgeordnete der französischen Nationalversammlung Eric Straumann und der Direktor des Tourismusverbands im Haut-Rhin Jean Klinkert auf.

[…] Der Heilige Nikolaus ist Schutzpatron Lothringens. Die Begeisterung für “Saint Nicolas” ist in Frankreich beispiellos.

Quelle: Schwarzwälder-Bote

In Deutschland hat der Spirituosenhersteller Underberg übrigens seit 1919 die Markenrechte an der Bezeichnung “St. Nicolas” (Registernummer: 246029) in der Nizzaklasse 33.