Löschungsanträge (50/2010)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 50. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

306 21 294

Nizzaklasse: 14

307 43 413
HARAJUKU
Nizzaklassen: 09, 21, 25, 41

30 2009 014 536
VITA-COCO
Nizzaklassen: 30, 32, 33

30 2009 037 711
VCM
Nizzaklasse: 09

30 2009 037 713
VCV
Nizzaklasse: 09

30 2009 069 963

Nizzaklassen: 07, 09, 37, 39, 40, 42

30 2010 002 054

Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 39, 41, 43

30 2010 053 392
Yogilotus
Nizzaklassen: 18, 20, 28

Quelle: DPMA

MontagsMarken 51. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 21.12.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 284 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009076745

Nizzaklassen: 03, 09, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 41

302009075551

Nizzaklassen: 25, 34, 35

302009075218

Nizzaklassen: 29, 30, 31

302009074914

Nizzaklassen: 35, 40, 42

Quelle: DPMA

Markenschutz für Slogans

Mit dem markenrechtlichen Schutz für Slogans beschäftigt sich RAin Julia Dönch (CMS Hasche Sigle) auf Legal Tribune Online.

Kaum eine Werbekampagne kommt ohne einen griffigen Slogan aus. Liegt das Ergebnis des oft aufwändigen, kreativen Prozesses auf dem Tisch, müssen Unternehmen auch an mögliche Nachahmer denken. Um diesen das Leben schwer zu machen, sollte der Slogan als Marke angemeldet werden. Dabei kann man einiges falsch machen und vieles richtig.