Einmal Daimler-Benz und zurück
Neuer Schwung fürs Schlecker-Logo
Zoff um “Mama”: WAZ schickt die Anwälte los
China will Markenschutz weiter verstärken
USA: Weitergabe von Parallelimporten ausländischer Ware häufig illegal
markenrechtliches Sammelsurium
Mit dem markenrechtlichen Schutz für Slogans beschäftigt sich RAin Julia Dönch (CMS Hasche Sigle) auf Legal Tribune Online.
Kaum eine Werbekampagne kommt ohne einen griffigen Slogan aus. Liegt das Ergebnis des oft aufwändigen, kreativen Prozesses auf dem Tisch, müssen Unternehmen auch an mögliche Nachahmer denken. Um diesen das Leben schwer zu machen, sollte der Slogan als Marke angemeldet werden. Dabei kann man einiges falsch machen und vieles richtig.
Klassifizierungsproblem – ist Geldwäsche eher
36 Geldgeschäfte, Finanzwesen
oder
37 Reinigungsdienstleistungen?
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
30 2008 033 158

Nizzaklassen: 09, 25
30 2008 037 787
KOMPARIX
Nizzaklassen: 35, 36
30 2009 027 246
Viviamo
Nizzaklassen: 32, 33, 43
30 2009 042 044
elgoog
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Quelle: DPMA
Vor dem Schiedsgericht der WIPO konnte Apple Inc. im UDRP-Verfahren die Domain “appl.com” erstreiten.
Apple Inc. v. Andrew Sievright, Domain Source
Case No. D2010-1916
Coca-Cola nahm dem schwedischen Besitzer die Domain “cocacola.me” ab.
The Coca-Cola Company v. David Jurkiewicz
Case No. DME2010-0008
Wer unter der Domain “fifa11.com” ein Computerspiel vermutet, findet zur Zeit eine Parking-Seite und in Zukunft die Fédération Internationale de Football Association.
Fédération Internationale de Football Association (FIFA) v. Seo Jae Woo
Case No. D2010-1717
Nach dem Urteil des EuGH zum Lego-Stein hatte ich die MarkenBlog Leser zur Schutzfähigkeit des Spielstein befragt.

Der EuGH hatte die Schutzfähigkeit der 3D-Marke übrigens verneint.