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(Markenrecht) BPatG vom 2.3.2011: zur Unterscheidungskraft von Buchstaben-Bild-Marken: M (26 W (pat) 504/10

Die Marke des Monats Juli

Cognac aus Finnland

„Verwendung Marken Dritter als Keyword zulässig“

OLG Hamm: Auch im Markenrecht existiert eine Dringlichkeitsvermutung für eine einstweilige Verfügung, wenn ein Unternehmen durch eine Markenverletzung stark gefährdet ist

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben XIV

Eintracht vs. Eintracht – wir warten weiter

Und zwar bis zum 24. August. Wobei die Tendenz wohl erwartungsgemäß in Richtung Fußballer geht.

Bleibt Eintracht Frankfurt der einzige Verein mit diesem Namen? Diese Entscheidung fällt am 24. August. Dann will die Spezialkammer für Urheber- und Namensrecht am Landgericht verkünden, ob sich der Ringerverein “Athletikclub Eintracht Frankfurt e.V.” aus dem Stadtteil Eckenheim weiter so nennen darf oder eventuell zu seiner alten Bezeichnung “AC Victoria Eckenheim” zurückkehren muss.

Quelle: WELT