Was bedeutet das neue gTLDs System von ICANN für Unternehmen?

Frank Schulz, MarkMonitor

Die neuen generischen Top Level Domains (gTLDs) ermöglichen es Unternehmen, eigene Endungen für ihre Domainnamen einzusetzen. Das bedeutet, dass Marken anstatt eines traditionellen .com, .net oder .info ihren eigenen Namen als gTLD verwenden können.

Für Unternehmen bieten die neuen Top Level Domains zahlreiche Vorteile in den Bereichen Marketing und Sicherheit. Sie können „Marken-Inseln“ im Internet und damit ein positives Kundenerlebnis schaffen, wodurch auch eine engere Markenbindung entsteht. Außerdem können bestimmte Zielgruppen direkter angesprochen werden (z.B.: loesungen.markmonitor oder kunden.markmonitor).
Da der Inhaber einer TLD die Bestimmungen für die Registrierung einer Domain festlegt, kann er jeglichen Inhalt kontrollieren und unerwünschte Aktivitäten verhindern. Allerdings nur innerhalb seiner eigenen TLD. Fälscher und andere Betrüger können ihrem Geschäft weiterhin in anderen Domains nachgehen. Aber Kunden können sicher sein, unter einer Marken-TLD nur autorisierte Verkäufer vorzufinden.

Doch bei aller Euphorie sollten die Risiken, die sich durch die neuen Endungen ergeben, nicht außer Acht gelassen werden.
Der Übergang von den bisherigen TLDs zu den Marken TLDs muss mit ausführlichen Marketing- und Informationskampagnen begleitet werden. Dennoch wird es zumindest für einen gewissen Zeitraum zu einer Verwirrung bei den Kunden kommen. Daher sollten Unternehmen mit einem gewissen Verlust im Traffic aber auch im Umsatz rechnen.
Verwirrung ist auch immer eine gute Grundlage für Betrüger und damit für Markenmissbrauch. Betrügerische Aktivitäten werden auch weiterhin vor allem auf den bisherigen TLDs stattfinden und gerade während der Übergangszeit vermehrt auftreten.
Zu bedenken ist auch, dass bei weniger strengen Registrierungsregeln und fehlendem Monitoring auch auf TLDs von Unternehmen Markenmissbrauch auftreten wird. Unternehmen müssen daher zum einen die Registrierungsmöglichkeiten genau regeln und zum anderen das Monitoring des Internets noch ausweiten und auch die eigene TLD ständig überwachen.
Bewerber für eine eigene TLD müssen nachweisen, dass sie alle Anforderungen – sowohl die finanziellen als auch die technischen – erfüllen können. Um diesen gerecht zu werden, ist spezielles Personal nötig und die Bewerbung sowie das Betreiben einer unternehmenseigenen TLD sind mit hohen Kosten verbunden (Bewerbung 185.000 US Dollar, jährlicher Betrag an ICANN: 25.000 US Dollar, plus die Kosten für das Betreiben der TLD). Es sollte alles detailliert geplant und durchgerechnet werden, denn der Vertrag mit ICANN gilt für zehn Jahre. Auch wenn es in erster Linie eine Marketing-Entscheidung ist, sollten genau aus diesem Grund auch die Rechts-, IT-, Finanz- und die Sicherheitsabteilung bei der Strategieentwicklung miteinbezogen werden.
Unternehmen sollten sich gründlich überlegen, ob sie sich für eine eigene Top Level Domain bewerben möchten, und alle Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Dabei sollten sie sich aber nicht zuviel Zeit lassen, denn wird eine TLD anderweitig vergeben, ist sie für mindestens zehn Jahre nicht mehr verfügbar.

Wer sich nun dafür entscheidet, sich nicht zu bewerben, sollte beobachten, ob sich jemand für eine Domain-Endung bewirbt, die die eigene Marke enthält. 90 Tage nach dem Bewerbungsstart (der voraussichtlich im 4. Quartal dieses Jahres sein wird) werden alle Bewerbungen auf der ICANN-Website veröffentlicht und man hat etwa sechs Monate Zeit, gegen die Fremdverwendung der eigenen Marken vorzugehen.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie in der ICANN Ecke von MarkMonitor.

MontagsMarken 30. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 26.07.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 184 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010034998

Nizzaklassen: 09, 18, 21, 25, 26

302010044800

Nizzaklassen: 24, 25, 35

302010045138

Nizzaklassen: 08, 14, 26

302010044812

Nizzaklassen: 12, 35, 37

Quelle: DPMA

Münchener Oktoberfest in Thüringen

Der Münchner Lebensart will er dennoch eine Brücke ins kleine München bauen und eine Tradition wiederbeleben, die vor Jahren schon einmal im Bad Berkaer Ortsteil gab: ein Münchener Oktoberfest. Im Herbst nächsten Jahres soll es auf dem Hof des Rittergutes steigen. Da das bayerische Original dem Markenschutz unterliegt, soll die hiesige Variante unter dem Titel “1. Thüringer Münchener Oktoberfest” einladen.

Quelle: Thüringer Allgemeine

Damit reiht sich das thüringische München ein in eine illustre Gesellschaft von Metropolen mit Oktoberfesten.


Registernummer: 30505413


Registernummer: 302009023652


Registernummer: 302010014332


Aktenzeichen: 302010058605.2


Registernummer: 302010073070

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (27/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

307 78 196
EXEL
Nizzaklasse: 25

30 2009 013 938
METIPOTA
Nizzaklassen: 29, 30, 33

30 2009 027 745
OKTO
Nizzaklassen: 05, 32

30 2009 058 189
LLOYDS
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA