Fast ohne Information der europäischen Öffentlichkeit wurde am 1. Oktober in Tokio das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) von acht Staaten unterzeichnet. Namentlich sind dies Australien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Marokko, Neuseeland, Singapur und die Vereinigten Staaten von Amerika. Vertreter der Europäischen Union, die Schweiz und Mexiko nahmen an der Zeremonie teil und bestätigten ihre Unterstützung für das Abkommen und ihre Bemühungen diesem baldmöglichst beizutreten. „ACTA leistet einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Schutz geistigen Eigentums. Dies ist von hoher Bedeutung für die EU-Staaten, die ihren Wohlstand größtenteils aus dem Wissen und der Kreativität ihrer Bürger und nicht aus Rohstoffen beziehen “, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er betont: „Gerade weil die EU auch einer der ACTA-Verhandlungspartner ist, erwartet der Markenverband von dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitglieds-staaten, dass jetzt zügig die Voraussetzungen für einen Beitritt zu dem Abkommen geschaffen werden.“
Die Vertragspartner des ACTA-Abkommens haben bewusst nicht im Rahmen bereits vorhandener Organisationen, wie beispielsweise der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt. Denn es soll ein Schutzniveau erreicht werden, das über die bisherigen Abkommen hinausgeht. Gleichzeitig soll ACTA Grundlage dafür sein, dass möglichst viele Staaten dem Abkommen beitreten und das darin vereinbarte Schutzniveau für geistiges Eigentum einführen. ACTA wird umso wirkungsvoller in der Umsetzung, je mehr Staaten dem Abkommen beitreten und dies umfassend implementieren. Zum Beitritt sind besonders auch die Länder eingeladen, aus denen die kriminell gefälschten Produkte kommen.
Produkt- und Markenpiraterie verursacht weltweit immense volkswirtschaftliche Schäden, die geschätzten 5-7% des Wertes des Welthandels entsprechen. Neben den wirtschaftlichen Schäden geht Produkt- und Markenpiraterie mit kriminellen oder mafiösen Strukturen einher, beschädigt gesellschaftliche Wertesysteme, verhindert freie Märkte und fairen Wettbewerb und gefährdet die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher.
So sieht das Ding also aus
Für alle, die sich Hunderte von Milliarden Euros nicht vorstellen können, illustriert diese Markenanmeldung den sogenannten “Rettungsschirm”.

Aktenzeichen: 302011052612.5
Markenanmeldung vom 22.09.2011
Quelle: DPMA
Aktuelle Titelschutzanzeigen
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1044 vom 11.10.2011:
Exhumierung meiner Seele: Die Wahrheit psychischer Erkrankungen
Ist das ein Witz…?
Lost in Ost
Minutenmutmacher
Quelle: Titelschutzanzeiger
Der Rettungsschirm – Aufspannen auf eigene Gefahr

Aktenzeichen: 3020110480184
Markenanmeldung vom 01.09.2011
Nizzaklassen: 18, 25, 36
Quelle: DPMA
Twitter kriegt die “TWEET” Marke
Im Streit um die Markenrechte am Kennzeichen “TWEET” hat Twitter nach Berichten des Wall Street Journals eine Einigung mit dem Unternehmen Twittad erzielt.
Löschungsanträge (40/2011)
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 40. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
397 60 353
TELEGATE
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 41, 42
307 69 278
5 G+
Nizzaklassen: 6, 17, 19, 20, 27
307 83 052
wind
Nizzaklassen: 03, 25, 35
30 2010 070 745
Kinder der Sonne
Nizzaklassen: 03, 05, 30
30 2011 009 576

Nizzaklassen: 30, 43
Quelle: DPMA