Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1051 vom 29.11.2011:
Achtung Arschbombe
Facebook-Bibel
Mutter muss weg
Ausgewandert – Ausgesorgt:
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1051 vom 29.11.2011:
Achtung Arschbombe
Facebook-Bibel
Mutter muss weg
Ausgewandert – Ausgesorgt:
Quelle: Titelschutzanzeiger
Streit um Facebook-URL
Auch Facebook passieren Fehler – in diesem Fall landete er sogar vor einem New Yorker Gericht: Die Facebook-Adresse der Darmstädter Pharmafirma Merck KGaA landete versehentlich bei der US-amerikanischen Konkurrenzfirma Merck & Co. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Über das Gericht verlangten die Darmstädter daher Aufklärung.
Quelle: W&V
Im Markenregister des DPMA datiert die älteste Merck Marke der Merck KGaA (Registernummer: DD00045659) aus dem Jahr 1900.
Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:
“Babywindeln” werden wie andere Hygieneprodukte künftig einheitlich in Klasse 5 eingeordnet. Ebenso werden “Babywindelhöschen” in Klasse 5 klassifiziert. “Babyhöschen [Bekleidung]” gehören in Klasse 25.
Quelle: DPMA
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 46. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
303 21 725
PIT
Nizzaklasse: 09
303 71 281
SPORT
Nizzaklasse: 29
305 63 388
SPORT
Nizzaklasse: 29
305 75 054
![]()
Nizzaklasse: 07
307 51 376
International Visa Services
Nizzaklassen: 35, 41, 45
30 2009 063 077
PIT
Nizzaklassen: 9, 37, 41
Quelle: DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuelle Ausgabe des Newsletters für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA veröffentlicht.
Themen:
+++ Weihnachtsgruß +++
+++ 30 Jahre Zusammenarbeit deutscher und chinesischer Patentbehörden – eine strategische Partnerschaft +++
+++ Eröffnung der Erfindermesse iENA in Nürnberg – Gute Nachfrage bei gewerblichen Schutzrechten in Deutschland +++
+++ Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012 +++
+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++
— Wie werden die Fristen gehandhabt, wenn diese auf Heiligabend oder Silvester fallen? —+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— Gemeinschaftsmarken in DPMAregister —
— Familienrecherche in DEPATISnet —
+++ Fachveranstaltungsreihe “PATENT in Bayern” in Regensburg +++
+++ Neues aus den Patentinformationszentren +++
— PIZnet Veranstaltungshinweise —
+++ Termine +++
Die Probleme, mit denen ein Markenanmelder in China konfrontiert wird, stecken nicht in der Anmeldung einer Marke, sondern in der Markenstrategie.
Die Probleme, denen sich der Markenanmelder stellen muss, sind in Sprache und Kultur verwurzelt. Da ein großer Teil der chinesischen Bevölkerung keine lateinischen Buchstaben versteht, ist die Anmeldung einer nationalen Marke in chinesischen Schriftzeichen ratsam. Die chinesische Sprache besitzt jedoch kein Buchstabenalphabet, so dass lateinische Zeichen nicht einfach in das Chinesische übersetzt werden können. Ferner drücken chinesische Schriftzeichen die Bedeutung eines Wortes symbolhaft aus. Und eine Wortbedeutung wird von der chinesischen Bevölkerung regelmäßig erwartet.
Die Probleme sind also: Für die westliche Marke müssen Schriftzeichen gefunden werden, die für die Marke einen möglichst positiven (und passenden) Bedeutungsgehalt besitzen – und im Idealfall auch ähnlich klingen.
Quelle: Markenserviceblog.de