Gebührenzahlung beim DPMA

Bitte bei Gebührenzahlungen an das DPMA beachten!

Achtung: Bezeichnung des Kontoinhabers hat sich geändert!

Aufgrund einer Neuorganisation hat sich die Bezeichnung des Kontoinhabers geändert.

Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ist nunmehr die Bundeskasse Halle/Saale – Dienstsitz Weiden/Oberpfalz, kurz: “BUKA Halle – DS Weiden”.

Die folgende Empfängerangabe vermeidet Zuordnungsprobleme im Bankbereich:
“BUKA Halle – DS Weiden für DPMA” oder “BUKA Halle – DS Weiden/DPMA”.

Die Bankverbindung (Konto-Nummer, Bankleitzahl) für Überweisungen an das DPMA bleibt trotz Änderung der Bezeichnung der Bundeskasse unverändert.

Bei Überweisungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, auf eine korrekte Benennung des Zahlungsempfängers (Begünstigter) zu achten: “BUKA Halle – DS Weiden/DPMA”.

Quelle: DPMA

Markenanmeldung für “+1”

Am 21.11.2011 wurde von Google der Markenschutz für nachfolgende Wort-/Bildmarke beim Europäischen Markenamt HABM beantragt.


Markennummer: 10430511

Beansprucht wird der Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

09 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.
41 Erziehung und Unterhaltung; Ausbildung; Unterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten.
42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und –software.
45 Von dritten erbrachte persönliche und soziale dienstleistungen betreffend individuelle bedürfnisse; Betrieb von sozialen Online-Netzen.

Quelle: HABM

Mittels des Buttons in der Sidebar können Sie die Marke hier direkt zum Einsatz bringen ;-)

MontagsMarken 03. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 17.01.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 187 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302011000578

Nizzaklassen: 30, 43

302011000572

Nizzaklassen: 09, 35, 41

302011002535

Nizzaklassen: 35, 42, 44

302011002648

Nizzaklassen: 35, 41, 42

Quelle: DPMA

Fundstück des Tages: AUSSIE BUGGER DOLL

Das Fundstück des Tages kommt heute von unserem Australien Korrespondenten.

Unter der Registernummer 884360 führt das Australische Markenamt folgende Marke:

AUSSIE BUGGER DOLL WHEN EVERYTHING SEEMS WRONG AND NOTHING IS GOING ; RIGHT FOR YOUR TEAM. BEFORE YOU GO AND KICK THE DOG, SLAM THE DOOR, ; PUNCH SOMEONE’S LIGHTS OUT OR SMASH THE T.V. AND YELL? &%@*?-:”&*?+, ; HERE IS A LITTLE AUSSIE BUGGER DOLL. JUST GRAB IT FIRMLY BY THE LEGS ; AND FIND A PLACE TO THROW IT, AND. AS YOU BEAT THE LIVING STUFFING OUT ; OF IT? THEN SCREAM OUT…. BUGGER BUGGER BUGGER

Beansprucht wird der Schutz in Klasse 28.

Quelle: ipaustralia.gov