Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
2 091 863
eigenArt
Nizzaklassen: 16, 20
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
2 091 863
eigenArt
Nizzaklassen: 16, 20
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPMA
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 17. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
302 40 221
Platinum 44
Nizzaklassen: 33, 43
30 2011 019 919
headfuck statement fashion
Nizzaklassen: 14, 16, 25
Quelle: DPMA
Weiter geht es mit den zurückgewiesenen 3D- und Bildmarken aus dem Jahr 2011.

Aktenzeichen 302011018370.8
Nizzaklasse 06, 37
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
“Darstellung der konkreten Waren (HInweisschilder) und der Art der Dienstleistungen, die insbesondere von Elektrotankstellen angeboten werden.”

Aktenzeichen 3020110204713
Nizzaklasse 30
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110223831
Nizzaklassen 16, 35, 38, 39, 41, 42, 45
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”

Aktenzeichen 3020110243328
Nizzaklassen 09, 35, 38
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020110291144
Nizzaklassen 41, 42
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110292531
Nizzaklassen 09, 16, 28
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020110327823
Nizzaklasse 09
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”

Aktenzeichen 3020110357080
Nizzaklassen 16, 35, 42
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110389527
Nizzaklassen 07, 09, 11
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”

Aktenzeichen 3020110392013
Nizzaklassen 16, 25, 27
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110409684
Nizzaklasse 12
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110478996
Nizzaklassen 01, 16, 17
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020110483175
Nizzaklassen 30
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020110529302
Nizzaklassen 06, 14
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110552835
Nizzaklassen 38, 42, 44
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Quelle: DPMA
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1071 vom 02.05.2012:
Wer’s glaubt, wird selig
Die Blutsschwestern – Jung. Magisch. Tödlich
Es kommt noch dicker
DDR perfekt
Thekenquizzer
Quelle: Titelschutzanzeiger
Eine erste Auswahl von zurückgewiesenen 3D- und Bildmarken aus dem Jahr 2011.

Aktenzeichen 3020110075115
Nizzaklasse 36, 37, 42
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020110077789
Nizzaklasse 11, 19, 28
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 302011009292.3
Nizzaklasse 29, 31, 32, 33, 34, 35
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„beschreibende Wortfolge in russischer Sprache: einfach empörend niedrige Preise”

Aktenzeichen 3020110094985
Nizzaklasse 30
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 302011009644.9
Nizzaklasse 05, 16, 18, 21, 24, 25, 29, 30, 32, 35, 41, 43
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Die angesprochenen Verkehrskreise werden in der angemeldeten Marke nur einen bildlichen Hinweis auf die geografische Herkunft der von der Anmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen entnehmen, nämlich dass die Waren und Dienstleistungen in Berlin angeboten, hergestellt bzw. erbracht werden”

Aktenzeichen 302011011767.5
Nizzaklasse 06, 20
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Darstellung der Ware mit ästhetischen und funktionellen Elementen, jedoch ohne Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen”

Aktenzeichen 302011014661.6
Nizzaklasse 10, 12, 20
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Piktogramm als Sachhinweis auf Rollstühle, Gehhilfen, Fortbewegungsmittel Geräte, Ernährungshilfen und Möbel für gehbehinderte Menschen”

Aktenzeichen 3020110157626
Nizzaklasse 41, 43
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)
„Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”

Aktenzeichen 302011017732.5
Nizzaklasse 14
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)

Aktenzeichen 3020110178860
Nizzaklasse 30
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Quelle: DPMA
Für das Jahr 2011 ist nach heutigem Stand insgesamt 3341 Marken die Eintragung ins Markenregister des DPMA versagt worden. Das sich noch mehr als 7000 Marken in Anmeldung befinden, wird sich diese Zahl in den nächsten Monatzen sicherlich noch erhöhen.
Die 3341 zurückgewiesenen Marken gliedern sich bezüglich der Markenform wie folgt:
Wortmarken: 2716 (81,3%)
Wort-/Bildmarken: 595 (17,8%)
Bildmarken: 21 (0,6%)
3D-Marken: 7 (0,2%)
Sonstige: 2 (0,1%)