Verhandlungsbericht sieht Aldis “Flecki” im Vorteil.
Das Urteil des OLG ist für den 24. Juli terminiert.
markenrechtliches Sammelsurium
Verhandlungsbericht sieht Aldis “Flecki” im Vorteil.
Das Urteil des OLG ist für den 24. Juli terminiert.
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
30 2009 066 592
Mettehof
Nizzaklassen: 35, 36, 41, 42, 43, 44, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Nach Auskunft der Pressestelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die Entscheidung “IP TRANSLATOR” des EuGH keine kurfristigen Auswirkungen auf die Arbeit der Markenabteilung. Anders als das HABM verfolgt das DPMA nicht das sogenannte „class headings cover all“ Prinzip. Bei diesem Prinzip umfasst die Benennung der Klassenüberschriftzen automatisch sämtlich der Nizzaklasse zugeordneten Waren oder Dienstleistungen.
Beim DPMA müssen die Waren oder Dienstleistungen, die dem Markenschutz unterliegen sollen, eindeutig benannt werden oder durch die Oberbegriffe abgedeckt seien.
Ein Beispiel aus der Klasse 35. Die Oberbegriffe lauten Werbung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten und Geschäftsführung. Beim “class headings cover all“ Prinzip wären bei Benennung dieser Oberbegriffe auch “Unternehmensberatung”, “Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit” und “Schaufensterdekoration” umfasst.
Aus Sicht des DPMA stellt sich aber auf Basis der “IP TRANSLATOR” Entscheidung die Frage, ob das Amt bei Benennung der Oberbegriffe Markenanmelder zur Konkretisierung oder Klarstellung auffordern muss.
Das HABM hat inzwischen ein Formular zur Erklärung in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen veröffentlicht.
Angesichts des Urteils des Gerichts in der Rechtssache C-307/10 – “IP Translator”, müssen Anmelder von Gemeinschaftsmarken, die beabsichtigen, dass die Klassenüberschrift der jeweiligen Klasse(n) alle in der alphabetischen Liste genannten Waren und Dienstleistungen beinhalten, die beigefügte Erklärung im PDF Format
Wurde diese Erklärung bei Einreichung der online Anmeldung nicht beigefügt, geht das Amt davon aus, dass Schutz nur für die in der Klassenüberschrift enthaltenen allgemeinen Angaben im wortwörtlichen Sinne beansprucht wird.
Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 25. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
304 59 696
getprint
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 39, 40, 42
Quelle: DPMA
Terminhinweis in Sachen Flecki vs. Paula.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts wird am 26.06.2012 mündlich verhandeln, ob die Firma Aldi weiterhin den Kinderpudding „Flecki“ verkaufen darf.
Die Sitzung beginnt am 26.06.2012 um 10.45 Uhr in Raum A224.
Quelle: Jus@Publicum
Würde diese Marke eine Grundsatzrede des Bundespräsidenten in Berlin verhindern?

Registernummer: 30034750
Nizzaklassen: 16, 35, 41, 42
Quelle: DPMA
Definitiv nicht – auch wenn sich einige Presseerzeugnisse, mit Bezug auf einen Bericht des Magazins Focus, entsprechend äußern.