Löschungsanträge (04/2013)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 04. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht

30 2008 048 758
Region 38
Nizzaklassen: 35, 38, 41

30 2008 048 788
38
Nizzaklassen: 35, 38, 41

30 2011 036 331
Christian Evangelistic Ministry (CEM)
Nizzaklassen: 41, 45

30 2012 012 771
deine Mudder
Nizzaklassen: 16, 18, 25

Quelle: DPMA

Marken im Kampf gegen Produktpiraten

MarkMonitor, weltweiter Marktführer im Bereich Markenschutz und Teil von Thomson Reuters Intellectual Property & Science, rät Unternehmen, sich aktiv gegen den Missbrauch ihrer Marken zu wehren. Aus dem Handel mit gefälschten Produkten ist ein Weltmarkt entstanden, der einen geschätzten jährlichen Schaden von 600 Milliarden US Dollar verursacht. Betrüger und Fälscher wissen sich die Anonymität und Schnelllebigkeit des World Wide Webs zunutze zu machen, um den Bekanntheitsgrad sowie den Marktwert beliebter Marken zu schädigen und für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen. Die Folgen sind Umsatzeinbußen, Vertrauensverluste seitens der Kunden aufgrund mangelnder Qualität der Produkte sowie mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für den Endkunden – beispielsweise beim Kauf von gefälschtem Schmuck, Elektrogeräten oder Bremsscheiben. Firmen müssen sich daher eingehend mit den Gefahren im Internet beschäftigen und sich informieren, wie sie sowohl ihre Marke als auch ihre Kunden bestmöglich schützen können.

Zum Schutz der eigenen Marke bedarf es einer guten Strategie, die eine systematische Vorsorge, eine zuverlässige Erkennung und eine schnelle Reaktion auf jede Art von Markenmissbrauch im Internet beinhaltet. Für die Vorsorge müssen wichtige Domain-Namen in allen relevanten Märkten registriert werden. Dabei gilt es, ein sinnvolles Maß zu finden, denn die Registrierung aller Domains, die den eigenen Markennamen oder Produktbezeichnungen beinhalten, würde zu unübersichtlich und zu kostspielig werden. Werden hingegen zu wenige Seiten registriert, haben die Betrüger einen größeren Handlungsspielraum. Für die Erkennung missbräuchlicher Aktivitäten muss das Internet ständig überwacht und analysiert werden. Aufgrund der Schnelllebigkeit und enormen Größe des World Wide Webs sollte man dafür auf technische Unterstützung vertrauen, anstatt die Seiten manuell zu überwachen. Dabei ist es ratsam, externe Hilfe von einem erfahrenen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Alle Seiten, Auktionen und Anzeigen, die Fälschungen anbieten, sind illegal. Wird ein solcher Missbrauch erkannt, muss der rechtmäßige Markeninhaber unbedingt systematisch dagegen vorgehen und sollte von seinem Recht Gebrauch machen, die Anbieterseite abschalten zu lassen.

Markenpiraterie im Internet zielt darauf ab, durch die missbräuchliche Verwendung eines bekannten Markennamens gefälschte Produkte als Originalware zu verkaufen oder Geld zu verdienen, indem Besucherströme über eigene Webseiten gelenkt werden. Um Verbraucher anzulocken, machen Betrüger von verschiedenen Methoden Gebrauch. Neben Banneranzeigen, Verlinkungen in sozialen Medien und nicht legitimer Suchmaschinenoptimierung kommen gerade bei Anbietern von Pharmazeutika, Software und Luxusgütern noch immer Spam-Mails zum Einsatz. Weitere gängige Methoden sind Pay-per-Click-Betrug und Cybersquatting. Bei ersterem kaufen die Betrüger Keywords für Suchmaschinen-Anzeigen zu einem relativ hohen Preis und bewirken damit, auf der ersten Seite der Suchergebnisse gelistet zu werden. Ein Klick auf diese Anzeigen führt entweder zur Webpräsenz eines Fälschers oder auf eine reine Link-Seite. Die dort gelisteten Links leiten den Nutzer wiederum zu Fälscherangeboten oder zur offiziellen Homepage weiter, was den Markeninhaber zu unnötigen Provisionszahlungen verpflichtet. Beim Cybersquatting werden geschützte Begriffe im Domain-Namen verwendet, um dem Internet-Nutzer Seriosität vorzutäuschen, wobei auf der vermeintlichen Originalseite Fälschungen verkauft werden.

Quelle: Pressemitteilung Markmonitor

MontagsMarken 04. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 23.01.2012. An diesem Tag wurden insgesamt 174 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302012010611

Nizzaklassen: 09, 35, 41

302012010845

Nizzaklassen: 03, 25

302012011383

Nizzaklassen: 16, 21, 25, 32, 35, 43

302012002360

Nizzaklassen: 16, 22, 24, 25

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

How much use of a mark is of “more than mere local significance?” BUD revisited

Marke in der Marke

Das anwaltliche Abschlussschreiben

Das Markenrecht, die Marktbeobachtungspflicht und die Eilbedürftigkeit

Täuschung durch “R im Kreis”

Rezension Zivilrecht: Marken- und Kennzeichenrecht

(Markenrecht) EuGh vom 22.1.2013: EuGH weist Klage von Bud?jovický Budvar gegen Eintragung von “BUD” für Bier ab (T-225/06 u.a.)

Kroatien wird 28. Mitgliedsstaat der EU und die Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmarke

Gastkommentar von RA Karsten Prehn
Prehn & Klare Rechtsanwälte

Die Europäische Union und damit auch die Gemeinschaftsmarke wächst wieder. Am 01. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Ab dem 01.Juli 2013 wird dann bei der Beantragung einer EU-Gemeinschaftsmarke automatisch Kroatien als 28. Mitgliedsstaat mit registriert. Die EU-Markenanmeldung wird dadurch aber nicht teurer.
Die Amtsgebühren für eine elektronische EU-Markenanmeldung betragen weiterhin 900,- EUR für bis zu drei Nizzaklassen sowie 150,- EUR für jede weitere Klasse.

Unbedingt zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits ab dem 01.Januar 2013 getätigte EU-Markenanmeldungen nationale kroatische Marken und Firmennamen und sich daraus ergebende mögliche Konfliktrechte zu berücksichtigen haben. Denn Gemeinschaftsmarkenanmeldungen können ab dem 01. Januar 2013, also bereits vor dem offiziellen Beitritt Kroatiens mit kroatischen Marken in Konflikt geraten.
Umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Beitritts Kroatiens auf das Gemeinschaftsmarkensystem hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt kürzlich veröffentlicht.

EU-Marken haben zwar den Vorteil, dass mit einer Anmeldung alle zum Beantragungszeitpunkt vorhandenen Beitrittsländer abgedeckt werden und Alt-EU-Marken automatisch mitwachsen, aber für neue EU-Markenanmeldungen den Nachteil, dass die gesamte EU-Markenanmeldung kippt, wenn aus bereits einem Land Störfeuer in Form älterer verwechslungsfähiger Marken- oder Firmennamensrechte entfacht wird. Die EU-Marke kann also durch bereits ein nationales Recht zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Markendatenbanken der Mitgliedsländer abzuprüfen. Garniert wird das Ganze dann durch eine EU28-Firmennamenrecherche in den nationalen EU-Firmennamendatenbanken.
Gewarnt sei insoweit noch einmal vor unseriösen EU-Markenanmeldeangeboten bei denen nur eine D,EU,IR-Recherche als ausreichend angeboten, aber verheimlicht wird, dass man auch mittlerweile 27 andere Mitgliedsstaaten auf nationaler Marken- und Firmennamensebene abprüfen sollte, damit die nicht gerade billige EU-Marke nicht wieder in sich zusammenfällt.

Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten solche EU-Recherchen und EU-Anmeldepakete ab sofort auch für EU28 an.