Markenanmeldung des Comité International Olympique beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum vom 18.06.2024.

Quelle: IGE IPI
markenrechtliches Sammelsurium
Markenanmeldung des Comité International Olympique beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum vom 18.06.2024.
§8 Absatz 2 Nr. 5 schließt Marken von der Eintragung aus,
die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen.
Nachfolgend einige Beispiele von Wort-/Bildmarken, die seit 2020 vom DPMA auf Basis von §8 Absatz 2 Nr. 5 zurückgewiesen wurden.
Quelle: DPMA
Zum 1. Teil der Serie “Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten”
Ein umfangreiches Markenportfolio besitzt der portugiesische Fußballer
Cristiano Ronaldo dos Santos Aveiro. Insgesamt 20 Marken des finden sich in den Registern von EUIPO und WIPO. Dabei datiert das älteste Kennzeichen aus dem Jahr 2009.
Neben diversen Wortmarken “CR7” und “CR7 CRISTIANO RONALDO” finden sich auch drei Wort-/Bildmarken für das Zeichen “CR7“.
Abstrakte oder konturlose Farbmarken sind eher selten. Und noch seltener sind eingetragene Farbmarken. Seit Beginn des Jahres 2020 ist es exakt 11 Anmeldern gelungen ihre Farbmarke registrieren zu lassen.
Gleich zweimal standen binnen weniger Tage Entscheidungen zu Farbmarken an – in beiden Fällen ging es um orangefarbene Kennzeichen.
Das EUIPO befasste sich mit der Farbmarke des Champagnerhauses Veuve Clicquot.
Das Bundespatentgericht hatte es mit der Farbmarke der Verlag C.H. Beck oHG “NJW Orange” zu tun.
Aktuelle Bildmarkenanmeldungen der Google LLC beim EUIPO, dem Markenamt der Europäischen Union.
Quelle: EUIPO