Was meinen die MarkenBlog Leser?
Der Adler soll weg – Löschungsanträge gegen DFB Marken
Die Huffington Post berichtet über den Markenstreit zwischen Deutschem Fußball-Bund und der real.- SB Warenhaus GmbH.
In Folge der Auseinandersetzung ist gegen die DFB Marken mit “Adler” ein Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt worden. Für die EU-Marke ist der Löschungsantrag auch bereits veröffentlicht worden.
Betroffen wären folgende Marken:

EM01020338

DE30427399

DE302012058725
Die Eintragung hoheitlicher Zeichen ist an die Befugnis geknüpft die hoheitlichen Zeichen zu führen. Hier ist der DFB also in der Beweispflicht. Im Rahmen des Löschungsantrages wird auf einen vergleichbaren Fall beim Deutschen Schwimm-Verband verwiesen.
Unabhängig vom Ausgang des Löschungsverfahrens muss man die Hoffnung auf günstigere Trikots erst mal auf Eis legen. Das Löschungsverfahren wird sich über Jahre hinziehen und bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens bleiben die Marken rechtskräftig.
Neue FIFA Marken
Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) präsentiert die folgenden Markenanmeldungen seit Mai 2014:
TO A GREATER GOAL
EU Marke: 12856696
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 16, 18, 25, 28, 32, 36, 37, 42, 43
Anmeldedatum 08.05.2014

EU Marke: 12962429
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Anmeldedatum 11.06.2014

EU Marke: 12962528
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Anmeldedatum 11.06.2014

EU Marke: 12999819
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43
Anmeldedatum 16.06.2014

EU Marke: 13000013
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43
Anmeldedatum 16.06.2014
FOOTBALL WORLD CUP
EU Marke: 13014188
Nizzaklassen: 03, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43
Anmeldedatum 19.06.2014
Quelle: HABM
MontagsMarken 28. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 22.07.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 178 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302013042788

Nizzaklassen: 16, 35
302013043017

Nizzaklassen: 25, 35, 41
302013005036

Nizzaklassen: 31, 35, 44
302013005040

Nizzaklassen: 24, 25, 35
Rechtsstand Gelöscht
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
#Helmgate – hoffentlich kein #tattoogate
Gehen wir mal davon aus, dass bekannte Sportler Unternehmer sind. Die Ausübung ihres Sports und öffentliche Auftritte sind folglich eine geschäftliche Tätigfkeit, bei der auch Werbung in eigener Sache betrieben wird. Die Argumentation der FIFA in Sachen Rosberg geht wohl in die Richtung, dass das Anbringen der geschützten Bildmarke auf dem Helm die Markenrechte der FIFA verletzt. Ob dabei der Helm als Ware oder die sportliche Tätigkeit in Klasse 41 oder gar die Werbung im Vordergrund steht, können wir als Außenstehende nicht beantworten. Sollte die FIFA mit ihren Ansprüche auf die Dienstleistungen abzielen, dann hoffe ich sehr, dass sich noch kein frisch gekürter Weltmeister den Weltpokal hat tätowieren lassen und uns in Kürze ein #tattoogate ins Haus steht.