Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Rechtsanwältin Bettina Krause

Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Bettina Krause, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz aus Tutzing.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Seit Sommer/Herbst 2014 kann man auch beim HABM wieder eine strengere Eintragungspraxis erkennen. Wenn der Vorteil einer leichteren Eintragung beim HABM nicht mehr erkennbar ist, besinnen sich mehr Anwender wieder auf Deutsche Anmeldungen, insbesondere weil die Anmeldegebühren günstiger sind und mit weniger Widersprüchen gerechnet werden muss.

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Ja, seit Sommer/Herbst 2014 registrieren wir beim HABM eine strengere Eintragungspraxis. Allerdings können wir nicht erkennen, dass das DPMA zeitgleich oder etwas versetzt seine Eintragungskriterien gelockert hätte.

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Ja. Den Mandanten genügt in der Regel eine vorherige Überprüfung bei TMview (der Datenbank des HABM, auf der nach Marken der EU und der nahezu sämtlicher Mitgliedsstaaten nach identischen Marken gesucht werden kann). Sie hoffen zugleich, bei Widersprüchen aus nationalen Marken von EU-Mitgliedsstaaten eine außeramtliche Regelung herbeiführen zu können, indem gerade auf eine Nutzung in diesem Staat verzichtet wird. Das führt oft zum Erfolg.

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Eine Notwendigkeit zur grundlegenden Reform sehe ich nicht. Allerdings ist es wünschenswert, dass mehr Rechtssicherheit durch eine Angleichung der Rechtsprechung erreicht wird. Die weitere Harmonisierung ist für alle Beteiligten von Vorteil.

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Bundesmarken 2014

Auch die Bundesrepublik Deutschland tritt regelmäßig als Markenanmelder bei Deutschen Patent- und Markenamt oder auch beim Europäischen Markenamt (HABM) in Erscheinung. Im Jahr 2014 wurden beispielsweise folgende Marken zur Anmeldung gebracht.


Markennummer 302014005822
Nizzaklasse 01, 04, 06, 09, 14, 16, 31, 38, 41, 42, 45
Inhaber: Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)


Markennummer 302014005775
Nizzaklasse 01, 04, 06, 09, 14, 16, 31, 38, 41, 42, 45
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

DAISY
Markennummer 302014022952
Nizzaklasse 35, 36, 41
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesverwaltungsamt)


Markennummer 302014027077
Nizzaklasse 35, 38, 41, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorschutz, dieses vertreten durch den Präsidenten des Umweltbundesamtes

Bundesratespiel
Markennummer 302014028053
Nizzaklasse 09, 16, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesrat)


Markennummer 302014045425
Nizzaklasse 35, 38, 41
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt)


Markennummer 302014047245
Nizzaklasse 16, 35, 41, 45
Inhaber Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


Markennummer 302014051044
Nizzaklasse 09, 38, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft, dieser vertreten durch den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, 38116 Braunschweig


Markennummer 302014053399
Nizzaklasse 09, 16, 36, 39, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundespolizeipräsidium


Markennummer 302014053502
Nizzaklasse 09, 38, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie -BMWI-)


Markennummer 302014053503
Nizzaklasse 08, 38, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie -BMWI-)

PLANNTO
Markennummer 302014073305
Nizzaklasse 09
Inhaber Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


Markennummer EM13094693
Nizzaklasse 09, 16, 36, 39, 42
Inhaber Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundespolizeipräsidium

Quellen: DPMA, HABM

“jesuischarlie” – zweite EU-Markenanmeldung veröffentlicht

Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung vom 21.01.2015:

jesuischarlie
Markennummer 13657812
Nizzaklasse 03, 09, 14, 18, 24, 35, 41
Waren & Dienstleistungen

03 Parfüms; Feste Parfüms; Aromastoffe für Parfüms; Parfümextrakte; Düfte für Kartonagen.
09 Kneifer [Augengläser]; Polarisierende Brillen; Korbbrille; Blendschutzbrillen.
14 Modeschmuck; Schmuckwaren, einschließlich Schmuckimitaten und künstlichem Schmuck; Halbedle Schmuckwaren; Unechte Juwelier- und Schmuckwaren; Juwelierwaren, Schmuckwaren; Emaillierte Schmuckwaren; Cloisonné-Schmuckwaren.
18 Taschen *; Handtaschen; Handkoffer.
24 Textilwaren aus Vlies; Tischdecken aus Vliesstoffen; Steppdecken aus Textilien; Denimstoffe; Jerseystoffe; Vliesstoffe [Textilien].
35 Verkaufsförderung für den Handel; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Geschäftsfragen.
41 Erziehung und Unterricht; Ausbildung, Erziehung; Berufsbildung; Computerausbildung.

Quelle: HABM