Newsletter für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA

Ausgabe November 2014

+++ Editorial +++
+++ Amt über Weihnachten und Neujahr geschlossen +++
+++ DPMA gibt Veröffentlichungstage für 2015 bekannt +++
+++ Markenbereich des DPMA führt demnächst elektronische Schutzrechtsakte ein +++
+++ DPMAnutzerforum im Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ DPMA verzeichnet anhaltendes Plus bei Patent- und Markenanmeldungen +++
+++ Revision der IPC und der Nizza-Klassifikation zum 1. Januar 2015 +++
+++ Elektronische Dienste +++
— DEPATISnet: Startseite des E-Dienstes im neuen Design und ab sofort mit RSS-Feed —
— DPMAdirekt: Update 3.0 ermöglicht die Einleitung der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung —
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— DPMAregister: Internationale Marken mit Benennung “EM” recherchieren —
— DPMAkurier: Wichtiger Hinweis zur Rechts- und Verfahrensstandsüberwachung von Marken —
+++ DPMA legt Recherche-Broschüre auf +++
+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++
— Was muss ich beachten, wenn ein Fristende auf Heiligabend oder Silvester fällt? Wie kann ich die Frist trotz Schließung des DPMA einhalten? —
+++ Internetseite “Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen” überarbeitet +++
+++ DPMA-Messekalender +++
+++ Neues aus den Patentinformationszentren +++
— PNZ Aachen präsentiert interaktiven Wegweiser —
+++ PIZnet-Veranstaltungshinweise +++
+++ Termine +++

Quelle: DPMA

http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/newsletter/2014/nl_06_2014.html

Fristen

— Was muss ich beachten, wenn ein Fristende auf Heiligabend oder Silvester fällt? Wie kann ich die Frist trotz Schließung des DPMA einhalten? —

Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage im Sinne der jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder, sondern Werktage. Deshalb verschieben sich Fristen, bei denen der letzte Tag der Frist auf Heiligabend oder Silvester fällt, nicht auf den nächsten Werktag (vgl. auch Mitt.Präs. Nr. 8/99), sondern müssen eingehalten werden. Nur wenn Heiligabend und Silvester auf einen Samstag oder Sonntag fallen, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (vgl. § 193 BGB).

Auch wenn in diesem Jahr das DPMA wieder von Mittwoch, den 24. Dezember 2014, bis einschließlich Sonntag, den 04. Januar 2015, geschlossen sein wird, können Sie Anmeldungen, Widersprüche, Einsprüche und sonstige Geschäftssachen fristgerecht in einen der Nachtbriefkästen unserer Dienststellen in München, Jena und Berlin einwerfen, per Telefax (+49 89 2195-2221) oder in vielen Fällen auch über DPMAdirekt übermitteln.

Quelle: DPMA Newsletter