Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung der Amazon Europe Holding Technologies SCS vom 17.06.2015:

Markennummer 14265029
Nizzaklasse 16, 28, 35
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung der Amazon Europe Holding Technologies SCS vom 17.06.2015:

Markennummer 14265029
Nizzaklasse 16, 28, 35
Quelle: DPMA
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat eine neue Ausgabe der Madrid Highlights veröffentlicht.
Content overview
Quelle: WIPO
Die MarkenBlog Leser haben abgestimmt: Goldbär ist die Marke des Jahres 2014.
Ein würdiger Sieger, denn als Synonym für die Fragestellung, ob eine Wortmarke und eine dreidimensonales Produkt im markenrechtlichen Sinne verwechslungsfähig sind, beschäftigt der Goldbär die deutschen Gerichte und schreibt so markenrechtliche Geschichte.
Da der Sachverhalt aktuell dem BGH zur Entscheidung vorliegt, ist der Goldbär sicher auch ein heißer Kandidat für die Wahl zur Marke des Jahres 2015.
Auf dem zweiten Platz rangiert der umstrittene “DFB-Adler”. Und den dritten Platz erreicht mit der “iWatch” eine Marke, die zwar im Vorfeld der Markteinführung von Apples Smartwatch heiß diskutiert wurde, aber nie zum Einsatz kam.

Vielen Dank an alle Leser, die sich an der Abstimmung beteiligt haben!
Die PUMA AG trennt sich nach einem Bericht von W&V von seinen Tretorn Marken. Das schwedische Unternehmen Tretorn AB ist insbesondere für seine Gummistiefel und Tennissportartikel bekannt.
Neuer Markeninhaber ist das US-amerikanische Unternehmen Authentic Brands Group LLC.
Im Markenregister des Europäischen Markenamtes HABM findet sich bespielsweise diese Wort-/Bildmarke von 1996.

Markennummer 00052654
Nizzaklasse 18, 25, 28
Quelle: HABM
Aus meteorologischen Gründen

Aktenzeichen 30527843.6
Nizzaklasse 14, 18, 25
Quelle: DPMA
Mit der Zurckweisung der dreidimensionalen Marke

Aktenzeichen 307 74 562.7
für die Waren Kunstgegenstände aus unedlen Metallen und Edelmetallen, Dekorations- und Einrichtungsgegenstände (Klassen 06, 14, 20) hatte ich der 26. Senat des Bundespatengerichts im Beschwerdeverfahren (AZ 26 W (pat) 53/13) zu befassen.