BPatG entscheidet im Streit um “AUTOSTADT BITBURG”

Das Bundespatentgericht hatte sich im Beschwerdeverfahren (AZ 29 W (pat) 100/12) mit der Beschwerde beider Parteien gegen den Beschluss der Markenstelle des DPMA im Widerspruchsverfahren zu befassen.

Gegen die Wort-/Bildmarke


Aktenzeichen 302008027600.2

hatte die Volkswagen AG aus der prioritätsälteren Marke “AUTOSTADT” Widerspruch erhoben.

Mit Beschluss vom 22. Juli 2011 hat die Markenstelle für Klasse 35 die angegriffene Marke gelöscht, da von einer engen bis mittleren Dienstleistungsähnlichkeit, einer leicht erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke und einer Markenusurpation der älteren durch die jüngere Marke auszugehen sei.
Auf die Erinnerung des Inhabers der angegriffenen Marke hat die Markenstelle den Erstbeschluss durch Beschluss vom 11. Juli 2012 aufgehoben, soweit die angegriffene Marke für die Dienstleistung „Werbung“ gelöscht worden ist, und die Erinnerung im Übrigen zurückgewiesen.

Dieser Auffassung schloss sich der 29. Senat des Bundespatentgerichtes an und urteilte:

Die gemäß § 66 Abs. 1 MarkenG zulässigen Beschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. Der von beiden Parteien angegriffene Erinnerungsbeschluss hat den Widerspruch gegen die angegriffene Marke zu Recht hinsichtlich der Dienst-leistung „Werbung“ mangels Verwechslungsgefahr zurückgewiesen und die Löschung derselben für die Dienstleistung „sportliche und kulturelle Aktivitäten“ durch den angegriffenen Erstbeschluss wegen Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zutreffend bestätigt.

Quelle: Bundespatentgericht

Vater und Sohn

Im April 2015 hat die Stadtwerke – Strom Plauen GmbH & Co. KG die folgenden Marken angemeldet.


Markennummer 302015036964


Markennummer 302015036967


Markennummer 302015036965


Markennummer 302015036966


Markennummer 302015036962


Markennummer 302015036962

Quelle: DPMA

Zwischenzeitlich wurden die Marken jeweils für Dienstleistungen der Klassen 39, 40 und 42 registriert.

Da uns allen in diesem Zusammenhang das Stichwort Urheberrecht einfällt, sei auf den Hinweis in der Wikipedia verwiesen.

5 tödliche Fehler bei der Patentanmeldung

Der Erfolg Ihrer Patentanmeldung und später einmal Ihres Patents ist, entgegen der Erwartungen vieler, vor allem durch die aller ersten Schritte bestimmt. Damit Ihre Patentanmeldung auch wirklich erfolgreich ist und Sie sich nicht jegliche Mühe umsonst gemacht haben, gibt es einige Dinge, die man unbedingt wissen sollte. Fehler, die Sie bei der Anmeldung Ihres Patents machen, können zum Scheitern der Erteilung Ihres Patents führen oder später einmal gegen Sie verwendet werden. Deshalb stellen wir Ihnen heute 5 Fehler vor, die Sie auf jeden Fall bei einer Patentanmeldung vermeiden sollten.

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MontagsMarken 37. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 08.09.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 136 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014059598

Nizzaklassen: 03, 21, 35

302014059783

Nizzaklassen: 16, 21, 25, 29, 30

302014059443

Nizzaklassen: 14, 41, 42

302014059755

Nizzaklassen: 35, 41, 42

Quelle: DPMA

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