Markenliga 4. Teil – HSV und Hannover 96

Markenrechtlich aktiv zeigt sich der Bundesliga-Dino HSV in den letzten Monaten. Neben dem Slogan “Nur der HSV” steht insbesondere auch der neue/alte Stadionname im Mittelpunkt der Markenanmeldungen.

Volksparkstadion
Aktenzeichen 3020150044997
Inhaber HSV Fußball AG


Aktenzeichen 3020150487953
Inhaber HSV Fußball AG

NUR DER HSV
Markennummer EU12445458
Inhaber HSV Fußball AG


Markennummer EU 12445987
Inhaber HSV Fußball AG

Volksparkstadion
Markennummer EU 13718424
Inhaber HSV Fußball AG

Bei Hannover 96 setzt man ganz auf den Faktor

Alte Liebe
Aktenzeichen 3020140755912
Inhaber Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG

Quellen: DPMA, HABM

Markenliga 03. Teil – Hertha BSC und VfL Wolfsburg

Im dritten Teil der Markenliga präsentieren sich die neuen Markenrechte der Bundesligisten Hertha BSC und VfL Wolfsburg.

Beim Hauptstadtclub Hertha geht es nicht ohne das bekannte Fahnenlogo. Allerdings fallen bei den beiden folgenden Marken durchaus unterschiedliche Farbtöne ins Auge.


Aktenzeichen 3020130558944
Inhaber Hertha BSC GmbH & Co. KGaA


Markennummer EU 12861902
Inhaber Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG

Für den Vizemeister VfL Wolfsburg ist Fußball Alles. Markenrechtlich ist das aber nur schwierig zu etablieren. Denn die folgende Markenanmeldung


Aktenzeichen 3020130250656

wies das Deutsche Patent- und Markenamt wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) zurück.

Besser klappt das mit dem zusätzlichen Vereinsnamen und -logo.


Aktenzeichen 3020130250370
Inhaber VfL Wolfsburg-Fußball GmbH

Quellen: DPMA und HABM

Die Reform des europäischen Markensystems

Im April dieses Jahres wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Vorsitzenden des Europäischen Rates und Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt, die die Reform des europäischen Markensystems betrifft. Diese wurde im Juni vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Europäischen Rates bestätigt. Somit ist die endgültige Durchführung der Reform im nächsten Jahr wahrscheinlich bald Realität. Wenn Sie also in nächster Zeit beabsichtigen, eine Marke für die gesamte EU anzumelden, werden die neu beschlossenen Änderungen für Sie wichtig sein. Denn vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen von den diesen profitieren. Welche Änderungen für Sie bei der Markenanmeldung relevant sein werden, fassen wir hier zusammen.

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