Sind die Wort-/Bildmarke

Aktenzeichen 3020090560188
und die Wortmarke juris verwechslungsfähig?
Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 41/13 hat der 30. Senat des Bundespatentgerichtes diese Frage beantwortet.
markenrechtliches Sammelsurium
Sind die Wort-/Bildmarke

Aktenzeichen 3020090560188
und die Wortmarke juris verwechslungsfähig?
Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 41/13 hat der 30. Senat des Bundespatentgerichtes diese Frage beantwortet.
Europäische Markenanmeldung der SAMSUNG ELECTRONICS CO., LTD., vom 17.09.2015:

Markennummer 14571996
Nizzaklasse 09, 41
Quelle: HABM
Markenrechtlich aktiv zeigt sich der Bundesliga-Dino HSV in den letzten Monaten. Neben dem Slogan “Nur der HSV” steht insbesondere auch der neue/alte Stadionname im Mittelpunkt der Markenanmeldungen.
Volksparkstadion
Aktenzeichen 3020150044997
Inhaber HSV Fußball AG

Aktenzeichen 3020150487953
Inhaber HSV Fußball AG
NUR DER HSV
Markennummer EU12445458
Inhaber HSV Fußball AG
![]()
Markennummer EU 12445987
Inhaber HSV Fußball AG
Volksparkstadion
Markennummer EU 13718424
Inhaber HSV Fußball AG
Bei Hannover 96 setzt man ganz auf den Faktor
Alte Liebe
Aktenzeichen 3020140755912
Inhaber Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG
Quellen: DPMA, HABM
Im dritten Teil der Markenliga präsentieren sich die neuen Markenrechte der Bundesligisten Hertha BSC und VfL Wolfsburg.
Beim Hauptstadtclub Hertha geht es nicht ohne das bekannte Fahnenlogo. Allerdings fallen bei den beiden folgenden Marken durchaus unterschiedliche Farbtöne ins Auge.

Aktenzeichen 3020130558944
Inhaber Hertha BSC GmbH & Co. KGaA

Markennummer EU 12861902
Inhaber Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG
Für den Vizemeister VfL Wolfsburg ist Fußball Alles. Markenrechtlich ist das aber nur schwierig zu etablieren. Denn die folgende Markenanmeldung
![]()
Aktenzeichen 3020130250656
wies das Deutsche Patent- und Markenamt wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) zurück.
Besser klappt das mit dem zusätzlichen Vereinsnamen und -logo.

Aktenzeichen 3020130250370
Inhaber VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
Quellen: DPMA und HABM
Im April dieses Jahres wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Vorsitzenden des Europäischen Rates und Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt, die die Reform des europäischen Markensystems betrifft. Diese wurde im Juni vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Europäischen Rates bestätigt. Somit ist die endgültige Durchführung der Reform im nächsten Jahr wahrscheinlich bald Realität. Wenn Sie also in nächster Zeit beabsichtigen, eine Marke für die gesamte EU anzumelden, werden die neu beschlossenen Änderungen für Sie wichtig sein. Denn vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen von den diesen profitieren. Welche Änderungen für Sie bei der Markenanmeldung relevant sein werden, fassen wir hier zusammen.
Weiterlesen auf Legal-Patent.com
40. Geburtstag des Hefts, die Marke ist schon etwas älter.

Quelle: DPMA