Flüchtlingsmarken

Immer wenn ein Thema in der Öffentlichkeit heiß diskutiert wird, spiegelt sich diese Diskussion auch im Markenregister wider. So ist auch das Thema Flüchtlinge seit Oktober in den Markenregistern präsent.

Beim Markenamt in Österreich wurde beispielsweise die folgende Marke angemeldet:


Aktenzeichen AM 52761/2015
Nizzaklasse 35, 36, 39, 40, 42

Für den Markenschutz in Deutschland finden sich zwei Anmeldungen.

FLÜCHTLINGSKIND
Aktenzeichen 3020151070347
Nizzaklasse 09, 18, 25


Aktenzeichen 3020152218100
Nizzaklasse 41

Quellen: patentamt.at, DPMA

Markenanmeldung in China

Legal-Patent beantwortet die wichtigsten Fragen zum Markenschutz in China.

Der Markteintritt in China ist jedoch für ausländische Unternehmen mit einigen Risiken verbunden. So sollten Sie unter anderem frühzeitig daran denken, Ihre Marke in China anzumelden, um Ihr geistiges Eigentum gegen Fälscher zu schützen. Dazu klären wir einige Hintergründe und geben wichtige Tipps.

Kein Markenschutz für MH17

Das Europäische Markenamt HABM hat Wortmarkenanmeldungen für das Kennzeichen “MH17” zurückgewiesen.

Am 17.07.2014 stürzte der Malaysia-Airlines-Flug 17 (MH17) ab. Noch am selben Tag wurde das Kürzel des Fluges von einem Unternehmen aus Belize beim Europäischen Markenamt als Marke angemeldet.

Markenname MH17
Markennummer 13092937
Nizzaklasse 09, 16, 41

Vier Tage am 21.07.2014 später wurde eine identische Marke von der Malaysian Airline System Berhad angemeldet.

Markenname MH17
Markennummer 13099445
Nizzaklasse 09, 16, 41

Beide Markenanmeldungen wurden jüngst vom Markenamt zurückgewiesen.

via Markmatters

Lesetipp: Aktenzeichen .ttp

Zweimal pro Jahr erscheint das Magazin „Aktenzeichen . ttp“, das kompakt über aktuelle Themen der Branche informiert, spannende Fälle beleuchtet und die Köpfe hinter der Kanzlei porträtiert.

In dieser Ausgabe:

Fachkra?fte . Coaching fu?r Absolventen
Veranstaltung . 1. Cook-together
Recht in der Praxis . Ein Markenleben lang
Das Interview . Carsten Theilen im Portra?t

Der Fall ist eindeutig:
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Wir sind gespannt auf Ihr Urteil und viele interessante Interaktionen.