
MarkenBlog History: Heute vor 11 Jahren

markenrechtliches Sammelsurium
Im Jahr 2015 gab es ein Rennen um die Bezeichnung “PEGIDA” in den Markenregistern von DPMA und EUIPO.
Heute 10 Jahre später stellt dich die registerliche Situation wie folgt dar:
Sämtliche Markenanmeldungen wurden entweder zurückgenommen oder wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.
Das Bundespatentgericht stützt im Beschwerdeverfahren (AZ 30 W (pat) 530/23) die Entscheidung der Markenstelle des DPMA, die Wortmarke “Nice Guides” wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückzuweisen.
Der Senat führte aus:
Ausgehend hiervon wird der Verkehr die grammatikalisch korrekte und sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge Nice Guides bezogen auf sämtliche Waren- und Dienstleistungen ohne weiteres und unmittelbar als einen werblich anpreisenden Sachhinweis im Sinne von ansprechende, nette bzw. coole Guides verstehen, wobei „Guides“ je nach Kontext als (menschliche) Touristen-Führer oder
als elektronische oder gedruckte Reiseführer verstanden werden kann.Quelle: Bundespatentgericht
- Mit dieser Bedeutung fehlt es dem Zeichen Nice Guides für sämtliche
beanspruchten Waren und Dienstleistungen an der erforderlichen
Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
Die Marke schützt diverse Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 8, 9, 13, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28 und 33.
Es handelt sich um das interne Verbandsabzeichen der Bundeswehr für das Kommando Spezialkräfte (KSKKommando Spezialkräfte).
Ob in diesem Zusammenhang der Markenschutz für die beanspruchten Waren “Whisky [alkoholische Getränke]; alkoholische Mischgetränke, ausgenommen Biermischgetränke; Alcopops” der Klasse 33 sinnvoll und gerechtfertigt ist, sei dahingestellt. Aber offenbar trinkt man dort lieber Whisky als andere Spirituosen.