Das britische Patent- und Markenamt informiert zu den Fakten zum Themenkreis gewerbliche Schutzrechte und Brexit.
badboys – die Marke des Tages
Markenname badboys
Markennummer DE302016101030
Rechtsstand Eingetragen – Widerspruch möglich
Anmeldedatum 05.02.2016
Nizzaklasse 16, 24, 25, 28
Inhaber Deutscher Handball-Bund (DHB) e. V.
Quelle: DPMA
Über ein Hashtag-Verbot für #badboys ist aber noch nichts bekannt geworden!
MontagsMarken 31. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 03.08.2015. An diesem Tag wurden insgesamt 206 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302015048378

Nizzaklassen: 35, 45
302015048482

Nizzaklassen: 35, 40
302015048503

Nizzaklasse: 37
302015104960

Nizzaklassen: 18, 21, 25, 29, 32, 33
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
Olympiade 2016 – Abmahngefahr durch Hashtag-Nutzung auf Twitter?
Maskottchen der Olympischen Spiele 2016 in Rio
Marken-ABC: Diese Marken sind nicht mehr „deutsch“
Nike vs. Adidas and the Battle for the Knitted Shoe
Hashtagverbot für #Rio2016, #Gold oder #Sommer? – Rechtliche Hinweise zur Werbung mit Olympia
Markenstreit: Ist „OKTOBERFEST“ als Marke doch schutzfähig?
Der Freitagsfindling
Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
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Nizzaklasse 01, 07, 09, 37, 42
Quelle: DPMA
Artikel 40 Unionsmarkenverordnung
Empfiehlt die Kieler Kanzlei Prehn & Klare als passendes Instrument, um die Unionsmarke “Oktoberfest” noch zu verhindern.
Artikel 40
Bemerkungen Dritter
(1) Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher vor der Eintragung einer Marke beim Markenamt schriftliche Bemerkungen einreichen können, in denen sie erläutern, aus welchen Gründen die Marke von Amts wegen nicht eingetragen werden sollte.
Personen und Verbände nach Unterabsatz 1 sind an dem Verfahren beim Markenamt nicht beteiligt.