Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
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Nizzaklasse 01, 07, 09, 37, 42
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:
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Nizzaklasse 01, 07, 09, 37, 42
Quelle: DPMA
Empfiehlt die Kieler Kanzlei Prehn & Klare als passendes Instrument, um die Unionsmarke “Oktoberfest” noch zu verhindern.
Artikel 40
Bemerkungen Dritter
(1) Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher vor der Eintragung einer Marke beim Markenamt schriftliche Bemerkungen einreichen können, in denen sie erläutern, aus welchen Gründen die Marke von Amts wegen nicht eingetragen werden sollte.
Personen und Verbände nach Unterabsatz 1 sind an dem Verfahren beim Markenamt nicht beteiligt.
Sind diese beiden Marken verwechslungsfähig?

Aktenzeichen 302010023099.1

Aktenzeichen 306418347
Mit dieser Frage musste sich das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren (AZ 25 W (pat) 62/14) befassen.
Das Markenserviceblog hat Antworten auf seinen Fragenkatalog zur Markenanmeldung “Oktoberfest” erhalten.
Bei der Recherche zum Thema “Oktoberfest” sind mir diese beiden Damen aufgefallen. Ich vermute trotz der räumlichen Distanz zwischen Dortmund und Rostock eine “familiäre” Verbindung…

Aktenzeichen 3020100730692

Aktenzeichen 3020120662161
Quelle: DPMA
P.S. Zwar sind mir die “Erzeuger” der jungen Damen nicht bekannt, die erziehungsberechtigten Markeninhaber sind jedoch grundverschieden.
Die Stadt München plant das Oktoberfest mittels Europäischer Wortmarke zu monopolisieren. Neben der Frage der Schutzfähigkeit, über die man hier abstimmen kann, ist natrürlich auch der Blick auf bereits bestehende Markenrechte interessant. Prioritätsältere Marken, auch nationale Marken aus einem der 28 EU-Mitgliedsstaaten, können der Markeneintragung einer Unionsmarke entgegenstehen. Eine kleine Übersicht zu deratigen Marken hat das Markenserviceblog zusammengestellt.