
MarkenBlog History: Heute vor 16 Jahren

markenrechtliches Sammelsurium

Unter dem Aktenzeichen 29 W (pat) 573/22 befasste sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Wortmarke “Barista” für die Ware „Wasserfilterpatronen“ in der Klasse 11.
Die Markenstelle hatte dem Kennzeichen die Unterscheidungskraft abgesprochen und die Marke lediglich als als Qualitätsangabe im Sinne von
„Wasserfilterpatronen in Baristaqualität“ aufgefasst.
Im Beschwerdeverfahren stützte das Bundespatentgericht diese Auffassung und wies die Beschwerde zurück.

Im Jahr 2015 gab es ein Rennen um die Bezeichnung “PEGIDA” in den Markenregistern von DPMA und EUIPO.
Heute 10 Jahre später stellt dich die registerliche Situation wie folgt dar:

Sämtliche Markenanmeldungen wurden entweder zurückgenommen oder wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.

Das Bundespatentgericht stützt im Beschwerdeverfahren (AZ 30 W (pat) 530/23) die Entscheidung der Markenstelle des DPMA, die Wortmarke “Nice Guides” wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückzuweisen.
Der Senat führte aus:
Ausgehend hiervon wird der Verkehr die grammatikalisch korrekte und sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge Nice Guides bezogen auf sämtliche Waren- und Dienstleistungen ohne weiteres und unmittelbar als einen werblich anpreisenden Sachhinweis im Sinne von ansprechende, nette bzw. coole Guides verstehen, wobei „Guides“ je nach Kontext als (menschliche) Touristen-Führer oder
als elektronische oder gedruckte Reiseführer verstanden werden kann.Quelle: Bundespatentgericht
- Mit dieser Bedeutung fehlt es dem Zeichen Nice Guides für sämtliche
beanspruchten Waren und Dienstleistungen an der erforderlichen
Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.