Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 750 vom 07.12.2005:
THCENE
EUROPEAN JOURNAL OF TURFGRASS SCIENCE
Öl ist Gott
Rushing to Stillstand
Waldi & Harry
Die Kickergirls
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 750 vom 07.12.2005:
THCENE
EUROPEAN JOURNAL OF TURFGRASS SCIENCE
Öl ist Gott
Rushing to Stillstand
Waldi & Harry
Die Kickergirls
Quelle: Titelschutzanzeiger
Der Deutschlandfunk nimmt sich der Problematik des Markenfleischprogramms als Reaktion auf die Gammelfleischmeldungen der letzten Wochen an.
Fazit: Um eine Marke zu etablieren und Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen, braucht es mehr als nur die Anmeldung beim Patent- und Markenamt.
Ach was!
Die Domains t-mobele.com, t-mobila.com und t-mobili.com sind mit den T-Mobile Marken der Deutschen Telekom AG verwechslungsfähig. Dies ist einer der Gründe warum das Schiedsgericht der WIPO die Übertragung der Domains auf die Deutsche Telekom AG anordnete.
Der australische Domaininhaber konnte auch mangels Stellungnahme die Vorwürfe der Telekom nicht entkräften.
(Fall Nr.: D2005-1023)
Deutsche Telekom AG v. Tyson Rukash / Jonson
Über die Gesellschaft
Unsere Gesellschaft Bow… Investments beschäftigt sich mit der finanziellen Investitionstätigket schon mehrere Jahre. Im Laufe von den letzen 3 Jahren gehört unsere Holdinggesellschaft zu den 10 größten Finanzholdingen der Welt.
Fehlt da nicht ein h?
Whois-Abfrage für die neue TLD .EU.
Derzeit aber sehr überlastet.
Vor dem Schiedsgericht des NAF hat sich der Haushaltgerätehersteller The Hoover Company gegen den bekannten Domaingrabber Unasi inc. aus Panama durchgesetzt.
Die Domains hoovervaccum.com und hooverz.com wurden vom Schiedsgericht als ähnlich und verwechslungsfähig mit der HOOVER Marke der Klägerin erachtet.
Von der Unasi Inc. gab es im Verfahren keinerlei Stellungnahme.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.
(Fall Nr.: FA0510000579810)
The Hoover Company v. Unasi Inc.