BPatG: Oxford Club

29 W (pat) 33/13

Leitsatz:

Oxford Club

1. Eine Gemeinschaftsmarke, die infolge Benutzung Unterscheidungskraft in der Gemein-schaft erlangt hat, verfügt grundsätzlich über durchschnittliche Kennzeichnungskraft. Gleichwohl können auch in der Gemeinschaft verkehrsdurchgesetzte Zeichen über eine Kennzeichnungsschwäche verfügen, wenn hierfür besondere tatsächliche Umstände vorliegen.

2. Für die Beurteilung der Erhöhung der Kennzeichnungskraft einer Gemeinschafts(wider-spruchs)marke ist nicht vom Gemeinschaftsgebiet als maßgeblichem Benutzungsgebiet auszugehen, sondern von Deutschland als maßgeblichem Kollisionsgebiet.

Quelle: Bundespatentgericht

MontagsMarken 22. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 01.06.2015. An diesem Tag wurden insgesamt 259 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302015209358

Nizzaklassen: 41, 42

302015209310

Nizzaklassen: 18, 20, 28

302015209382

Nizzaklassen: 01, 06, 19

302015103032

Nizzaklassen: 41, 44

Quelle: DPMA