Abmahnung Branchenbuch in Gelb

Das Berlin Blawg berichtet über eine über eine Abmahnung der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) wegen der Verwendung des Begriffes Branchenbuch und eines gelblichen Farbtons auf seiner Webseite.

In dem Kontext:
Mit Googelb gegen die Gelben Seiten

DeTeMedien erwirkt einstweilige Verfügung gegen „GoYellow“

DeTeMedien verliert gegen GoYellow geführten Streit um die Farbe Gelb

EU: geschützte Ursprungsbezeichnungen Niederlande

Bei der Europäischen Kommission werden für die Niederlande folgende geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angaben geführt:

Käse
Boeren-Leidse met sleutels
Kanterkaas, Kanternagelkaas, Kanterkomijnekaas
Noord-Hollandse Edammer
Noord-Hollandse Gouda

Obst, Gemüse and Getreide
Opperdoezer Ronde
Westlandse druif

Quelle: europa.eu.int

Motorola übernimmt Markenportfolio

Motorola Inc. übernimmt ein acht Marken umfassendes Markenportfolio der Force Computers GmbH aus Neubiberg.

Die Übertragung der Marken wurde am 25.November 2005 vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlicht.

Das Portfolio umfasst folgende Marken:

1 048 499
FORCE

1 106 031

1 114 718
FORCE VMEPLUS

2 024 179

396 20 638
Hot.Wire

397 54 741
CENTELLIS

399 44 456
Sentinel

301 51 372

deutsch-bank.com: von Korea nach Deutschland

Die Deutsche Bank AG hat vor dem WIPO Schiedsgericht die Domain deutsch-bank.com erstritten.
Die Domain befand sich im Besitz von Ko Youngho aus Korea. Daher ist leider auch das Urteil in koreanischer Sprache verfasst.
Als Resultat wurde die Domain jedoch von Korea nach Deutschland nämlich zur Deutschen Bank AG übertragen.

(Fall Nr.:D2005-1007)
Deutsche Bank Aktiengesellschaft vs Ko Youngho

Nike erobert Shoe-Domains

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat Nike Inc., der weltweit führende Sportartikelproduzent die Domains nike-air-force-one-shoes.com und nike-basketball-shoes.com erstritten.

Nike kann ein umfangreiches Markenportfolio vorweisen. Die ältesten Registrierungen in den USA stammen aus den 70er Jahren. Zusätzlich bescheinigte das Schiedsgericht, dass es sich bei Nike um eine bekannte Marke handle, und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0510000579895)
Nike, Inc. v. Karen Vog