Markenbusiness berichtet über den Streit zwischen Donald und Ivana Trump um die Marke Trump.
Warner Bros. gewinnt Domain
Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum hat die Warner Bros. Entertainment Inc. die Domain harrypotterville.com erstritten.
Der Name des Zauberschülers Harry Potter ist ebenso wie nahezu alle Eigennamen aus den Bestsellerromanen markenrechtlich geschützt. Inhaber dieser Markenrechte ist die Warner Bros. Inc. aus Burbank in Kalifornien.
In den USA macht Warner Bros. eine markenrechtliche Priorität von 1999 geltend, die älteste deutsche Harry Potter Marke datiert aus dem Februar 2000.Der Domaininhaber gab im Schiedsverfahren keine Stellungnahme ab. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: FA0603000661419)
Warner Bros. Entertainment Inc. v. SCS Collectibles
Löschungsanträge (18/2006)
Gegen die nachfolgenden Marken ist vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 18. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht worden.
2 912 835
DEMISTER
Nizzaklasse: 11
300 37 496
Nizzaklassen: 35, 38, 41, 42
302 28 832
Cross Marketing Produktion
Nizzaklassen: 16, 25, 35
302 36 676
Princess
Nizzaklassen: 03, 14, 18
303 61 444
AVATON
Nizzaklasse: 33
304 49 046
fogscreen
Nizzaklassen: 07, 09, 11, 26, 35, 41
305 14 914
pocketbike
Nizzaklassen: 12, 28
305 50 957
5K
Nizzaklassen: 05, 29, 30
305 52 810
namedrive
Nizzaklassen: 35, 36, 38, 42
Quelle: DPMA
Marke Silberpfeil
Die FAZ berichtet über die Historie der Marke Silberpfeil.
Kloster Andechs bekommt Markenrechte zurück
Per Pressemitteilung informiert die Anwaltskanzlei Mengeler aus Aschaffenburg über die Entscheidung des Landgerichts München I im Streit um die Marke „DER ANDECHSER“ und die Unternehmenskennzeichnung „Kloster Andechs Gastronomie AG“.
Das Landgericht München I hat am 03.05.2006 entschieden, dass der klagenden Abtei St. Bonifaz, zu der auch das Kloster Andechs gehört, die Rechte an der Marke „DER ANDECHSER“ und an der Unternehmenskennzeichnung „Kloster Andechs Gastronomie AG“ alleine zustehen. Die Beklagte, die bis vor kurzem unter dieser Bezeichnung fir-mierte und im Franchise-System Restaurants unter dem Namen „DER ANDECHSER“ betreiben ließ, wurde zur Unterlassung und Leistung von Schadensersatz verurteilt. Gleichzeitig muss sie die Löschung der umstrittenen Marke und der Internet-Domains der-andechser.de und derandechser.de dulden.
Welches Team mit welcher Marke
Markenbusiness liefert die Aufstellung von Mannschaft und Marke zur Fußball WM 2006.